Bei der Nationalratswahl am 29. September dürfen, nach einer Gesetzesnovelle im Jahr 2020, eine Gruppe an Nachfahren von NS-Vertriebenen erstmals wählen. Der Artikel darüber hat die Diskussion entfacht, welchen Personen das Wahlrecht in einem Land zustünde: Ist die Staatsbürgerschaft ausschlaggebend, oder sollte die Person auch ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben?
Diskussionen rund um das österreichische Wahlrecht sind nichts Neues. Regelmäßig, insbesondere vor Wahlen, entbrennt die Debatte erneut darüber, wer wahlberechtigt sein sollte und welche Kriterien dafür erfüllt werden müssen. Diesmal wurde nicht nur im „Krone“-Forum sehr aktiv diskutiert, sondern auch intern im Community-Team gab es unterschiedliche Meinungen. Hinter den Kulissen wurde intensiv darüber debattiert, wer wahlberechtigt sein sollte und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein sollten.
Kein Wahlrecht ohne Wohnsitz?
Ein Aspekt, der besonders vielen Leserinnen und Lesern wichtig schien, war die Frage um den Wohnsitz: Wer nicht in Österreich wohnhaft ist, solle auch nicht wählen dürfen. Auch krone.at-User Rautha und Grazer3003 befinden den Lebensmittelpunkt einer Person für relevant, wenn es darum geht, ob eine Person auf Bundesebene mitbestimmen darf oder nicht.
Wie stehen Sie zu diesem Thema? Wer sollte in Österreich wahlberechtigt sein? Ist eine Staatsbürgerschaft Ihrer Meinung nach zwingend notwendig, oder sind andere Aspekte, wie langjähriger Wohnsitz, wichtiger? Teilen Sie Ihre Meinung mit uns und der Community in den Kommentaren!
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.