Es ist gesetzlich genau geregelt, was ein Vermieter seinen Mietern verrechnen darf. Die Arbeiterkammer bietet Unterstützung.
Wohnen wird immer teurer und auch die Betriebskosten belasten die Brieftasche der Kärntner Mieter immer stärker. Während Preissteigerungen bei Energie- und Personalkosten zu einem schmerzhaften, aber rechtfertigbaren Anstieg führen können, dürfen nicht alle Kosten auf die Mieter abgewälzt werden.
„Wenn alles korrekt abgelaufen ist und es passende Rechnungen gibt, sind höhere Kosten oftmals in Ordnung“, erklärt Michael Tschamer, Mietrechtsexperte bei der Kärntner Arbeiterkammer: „Aber der Vermieter darf nicht einfach alle entstandenen Kosten direkt weitergeben.“
Eine Auflistung der benötigten Unterlagen für den Betriebskostencheck sind auf der Homepage kaernten.arbeiterkammer.at/wohnen zu finden. Dort können Sie auch sofort hochgeladen werden. Anfragen sind außerdem per E-Mail an bkcheck@akktn.at sowie telefonisch unter 050 477-6000 möglich. Persönliche Terminvereinbarungen für den Check bei der Arbeiterkammer Kärnten sind ebenfalls möglich.
Diese Serie ist eine Initiative der Arbeiterkammer Kärnten und der „Krone“ unter der Wahrung der vollen redaktionellen Unabhängigkeit.
Noch bis 31. Juli beraten lassen
Beim AK-Betriebskostencheck, der heuer noch bis 31. Juli läuft, können sich Kärntner Mieter kostenlos beraten lassen. „Im ersten Schritt stellen wir ein neutrales Schreiben zur Verfügung“, so Tschamer. „Wir wollen das Verhältnis zwischen den Parteien nicht unnötig stören. Im Idealfall lenkt der Vermieter schon zu diesem Zeitpunkt ein.“ Das passiert im Großteil der Fälle. Wenn nicht, wird die Arbeiterkammer selbst aktiv und kämpft für das Recht der Mieter.
So wie in einem aktuellen Fall in Villach. „In einer großen Wohnanlage sind neben Wohnungen auch Betriebe im Erdgeschoß untergebracht. Die Müll- und Wasserkosten werden nach Quadratmeter aufgeteilt“, beschreibt Tschamer die Situation. „Doch es besteht der Verdacht, dass die gewerbliche Nutzung deutlich höher ist. Der Vermieter zeigt sich nicht einsichtig, daher haben wir selbst interveniert.“ Falls das nicht reicht, soll der Fall gerichtlich gelöst werden.
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