„Keine neue Haft“

Elfjährige vergewaltigt, trotzdem kommt Täter frei

Kärnten
29.04.2024 12:15

Am Landesgericht Klagenfurt hat am Montag, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, ein Prozess gegen einen 14-jährigen Ukrainer stattgefunden. Dem Buben wurden Vergewaltigung, sexueller Missbrauch sowie versuchte Nötigung einer Elfjährigen vorgeworfen. Der Angeklagte war bereits zu Prozessbeginn geständig. Urteil: 14 Monate Haft, 13 davon bedingt – rechtskräftig. Die unbedingte Haft war bereits verbüßt. Das elfjährige betroffene Mädchen stammt – genau wie der Täter – aus der Ukraine.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Michael Schofnegger entschied, das Beweisverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen. Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse fasste sich in ihrem Anklagevortrag kurz.

Der 14-Jährige habe sein Opfer fixiert und vergewaltigt. Es gebe Bild- und Videomaterial, aufgrund dessen der Jugendliche zu überführen sei. Nach der Tat habe er dem Mädchen gedroht, dass es, wenn es davon etwas erzählte, mit schlimmen Folgen zu rechnen hätte, weshalb auch der Tatbestand der versuchten Nötigung vorliege.

Täter „schwer traumatisiert“
Der Verteidiger des jugendlichen Angeklagten, Gernot Funder, erwähnte zu Beginn des Prozesses: „Die Tathandlung ist nicht zu beschönigen. Mein Mandant wird sich vollinhaltlich geständig zeigen.“ Der Bub sei aber kein erwachsener Gewalttäter, sondern erst kurz vor der Tat 14 Jahre alt und strafmündig geworden. Nach der Tat sei der Bub fünf Wochen lang in Untersuchungshaft gewesen, was ihn neben der traumatischen Fluchterfahrung aus der Ukraine weiter schwer traumatisiert hätte.

In die Schule könne der 14-Jährige seit drei Monaten nicht mehr gehen, da ihn aufgrund des Geschehenen und des offenen Strafverfahrens keine Schule annehme. Funder schilderte: „Er befindet sich jetzt in medizinischer und psychologischer Betreuung und erhält Bewährungshilfe.“

Abschließend wandte sich der Richter eindringlich an den 14-Jährigen: „Sie müssen sich verändern, anpassen und hier Fuß fassen, damit so etwas nie mehr passiert!“ An die erteilten Weisungen müsse er sich unbedingt halten: weiterhin eine ambulante Psychotherapie beanspruchen und regelmäßigen Kontakt zur Bewährungshilfe halten.

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Sie müssen sich verändern, anpassen und hier Fuß fassen, damit so etwas nie mehr passiert!

Richter Michael Schofnegger

Das Urteil ist bereits zu Mittag gefallen: 14 Monate Haft, 13 davon bedingt. Neben der teilbedingten Haft muss der Angeklagte 1000 Euro Schadenersatz leisten und die Verfahrenskosten übernehmen. Der 14-Jährige nahm das Urteil an (die unbedingte Haftstrafe hatte er mit der U-Haft verbüßt). Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig, teilte der Richter mit.

„Neuerlicher Haftantritt nicht notwendig“
Eine gänzlich bedingte Strafe sei aufgrund des Gewaltschutzpaketes 2020 bei einer Vergewaltigung nicht möglich. Zum unbedingten Teil der Strafe ergänzte der Richter: „Wir erachten einen neuerlichen Haftantritt als nicht notwendig, da der Angeklagte das Übel der Haft bereits verspürt hat, als er in Untersuchungshaft war.“

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