Dramatischer Fall

Mutter ließ Baby mit Behinderung in Klinik zurück

Vorarlberg
29.04.2026 17:00
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

Ein Kind ist im Jänner in Feldkirch (Vorarlberg) mit einer schweren Behinderung geboren worden – und wurde von seinen Eltern einfach im Krankenhaus zurückgelassen! Seither wurde u.a. via Social Media nach geeigneten Pflegeeltern gesucht. Die gute Nachricht: Zwei interessierte Paare haben sich gemeldet.

Ein Aufruf von Landesrätin Martina Rüscher kursiert derzeit in verschiedenen Social-Media-Kanälen. „Wir suchen dringend Pflegeeltern für ein kleines Baby, das im Jänner in Feldkirch auf die Welt kam mit einer schweren Behinderung (Kopfverformung, zusammengewachsene Finger)“, heißt es darin. Die Eltern seien so schockiert gewesen, dass sie das Kind gar nicht erst mit nach Hause genommen hätten. Es lebe nun seit vier Monaten im Landeskrankenhaus.

Nicht mit so großer Verbreitung gerechnet
Dabei könne es sich nur um Fake News handeln, meinten zuerst die meisten User – und mussten sich eines Besseren belehren lassen. Die Landesrätin meldete sich auf ihrem offiziellen Account zu Wort und bestätigte, dass tatsächlich Pflegeeltern für dieses Kind gesucht worden sind. Allerdings sei es nicht in ihrem Sinne gewesen, dass die Nachricht über diverse Social-Media-Kanäle letztlich so breit gestreut worden ist. „Dennoch ist es bereits gelungen, zwei interessierte Familien zu finden“, verkündete sie am Ende eine frohe Botschaft.

Gesundheits- und Soziallandesrätin Martina Rüscher hat eine Lösung gefunden.
Gesundheits- und Soziallandesrätin Martina Rüscher hat eine Lösung gefunden.(Bild: Diverse Fotografen honorarfrei)

Sie bedankte sich für die große Unterstützungsbereitschaft und bat, von weiteren Veröffentlichungen Abstand zu nehmen. Wer sich für eine Pflege-Elternschaft interessiere, könne sich aber gerne melden. Ihre Mitarbeiter würden die Interessierten an die zuständigen Stellen vermitteln. Zuständig für solche Fälle ist die Kinder- und Jugendhilfe. Auch im Fall des behinderten Kindes, dem noch einige Operationen bevorstehen, hat die Kinder- und Jugendhilfe über alle Schritte zu entscheiden.

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Wenn die Eltern nicht für ein Kind sorgen wollen oder können, muss die Kinder- und Jugendhilfe prüfen, ob das Kindeswohl gefährdet ist. 

Christian Netzer, Kinder- und Jugendanwalt

Doch wie kann es sein, dass die Eltern ihr Kind einfach im Spital zurücklassen konnten? „Wenn die Eltern nicht für ein Kind sorgen wollen oder können, muss die Kinder- und Jugendhilfe prüfen, ob das Kindeswohl gefährdet ist“, erklärt der Vorarlberger Kinder- und Jugendanwalt Christian Netzer auf „Krone“-Anfrage. Es wäre völlig fatal, den Eltern ein Kind einfach mitzugeben, wenn sie nicht dafür sorgen können.

Der Vorarlberger Kinder- und Jugendanwalt Christian Netzer
Der Vorarlberger Kinder- und Jugendanwalt Christian Netzer(Bild: MARCEL HAGEN)

In den konkreten Fall sei er nur am Rande involviert, könne also zu den näheren Umständen nicht viel sagen. Grundsätzlich aber freue er sich, dass eine „kreative Einzellösung wie die Suche über Social Media“ von Erfolg gekrönt war.

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