Mit 95 km/h ist durch die 30er-Beschränkung im Ortsgebiet, mit 230 km/h auf der Westautobahn geblitzt: Die Fälle, in denen Rasern die Autos abgenommen werden dürfen, mehren sich. Theoretisch. Doch praktisch gibt es zu viele Schlupflöcher, bemängelt ein Jurist.
Zur Erinnerung: Seit 1. März droht Rasern auf Österreichs Straßen nicht nur eine hohe Strafe und der Führerscheinentzug, sondern die Beschlagnahme ihres Autos. Die Polizei kann Tempobolzern an Ort und Stelle quasi den Wagen unterm Hintern abnehmen, wenn die Geschwindigkeit um 60 km/h im Ortsgebiet und um 70 km/h außerhalb überschritten wurde.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.