„Notwendiger Schritt“

Karner verteidigt Asyl- und Migrationspakt

Politik
14.12.2023 11:33

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hat am Donnerstag den geplanten EU-Asyl- und Migrationspakt verteidigt. Um voranzukommen, handle es sich um einen „notwendigen Schritt.“ Die FPÖ warf dem Innenminister vor, bei der geplanten Krisenverordnung für Notfälle „umgefallen“ zu sein.

So habe er entgegen eigener Beteuerungen zugestimmt, Migrantinnen und Migranten zwangsweise zu verteilen. Karner verteidigte seine Zustimmung und hielt der Oppositionspartei entgegen, dass Österreich davon sogar profitieren würde, weil das Land übermäßig von Migrantinnen und Migranten belastet sei. Eine zwangsweise Verteilung sei dennoch der „falsche Schritt“, weil Menschen dadurch Hoffnungen gemacht würden. Wichtig sei, dass der Pakt bei den derzeitigen Verhandlungen nicht aufgeweicht werde.

FPÖ-Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer (Bild: APA/Eva Manhart)
FPÖ-Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer
Innenminister Gerhard Karner (Bild: APA/Eva Manhart)
Innenminister Gerhard Karner

Weniger Aufgriffe „kein Grund zum Jubeln“
Im Burgenland seien in den vergangenen Wochen weniger illegal eingereiste Migrantinnen und Migranten aufgegriffen worden. Das habe damit zu tun, dass sich die Schlepperrouten nach entsprechenden Maßnahmen verlagert hätten, sagte Karner am Donnerstag. „Das ist kein Grund zum Jubeln, sondern ein Auftrag, hart weiterzuarbeiten“, gab er jedoch zu bedenken. Von einem „Lampedusa Mitteleuropas“ sollte man nicht sprechen, weil es Schleppern einen Anreiz bieten könnte, sagte der Innenminister in Richtung FPÖ-Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer.

Darüber hinaus regte er eine Diskussion auf europäischer Ebene über mögliche Abschiebungen nach Syrien und nach Afghanistan an. Die Fragestunde war am Donnerstag der Auftakt zur Nationalratssitzung, bei der unter anderem der Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden abgesegnet werden soll. Bereits vor der Sitzung verlängerte der Nationalrat das Aufenthaltsrecht und die Krankenversicherung für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer bis zum 4. März 2025.

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