Der Vorarlberger Landesenergieversorger Illwerke VKW sichert seinen Kunden Rückzahlungen zu, sollte ein Gericht die Strompreiserhöhung kippen. Gerade rechtzeitig, denn in der Bevölkerung regt sich bereits Widerstand.
Ab 1. April soll in Vorarlberg bekanntlich der Strompreis von derzeit 10 Cent pro Kilowattstunde auf 24 Cent erhöht werden. Seit aber das Handelsgericht Wien die Preisänderung des teilstaatlichen Stromkonzerns „Verbund“ gekippt hat, herrscht auch in Vorarlberg Unsicherheit: Ist der höhere Preis gerechtfertigt oder nicht?
Der Landesenergieversorger Illwerke VKW sagt ja. Er argumentiert seinen neuen Satz mit den Großhandelspreisen. Dass man 40 Prozent des Stromes selber aus erneuerbaren Energieträgern produziere, habe man bei der Anpassung bereits berücksichtigt.
Wie und nach welchen Kriterien Preise erhöht werden dürfen, muss klar geregelt sein. Es muss endlich Rechtssicherheit geschaffen werden.
Rainer Keckeis, Direktor AK Vorarlberg
Unterschiedliche Ansichten
Fest steht deshalb für den Konzern: Die angekündigte Strompreis-Erhöhung am 1. April wird vollzogen. Ganz anderer Meinung ist die Arbeiterkammer (AK). Rechtsgutachten ihrer Landesorganisationen in Tirol und Salzburg weisen in die gleiche Richtung wie das Wiener Gerichtsurteil.
Klagen einzelner Kunden sind nicht mehr nötig
Zu einer Klagswelle wird es im Ländle wohl dennoch nicht kommen. Nach einem „Energiegipfel“ mit der AK Vorarlberg sicherte der Landesenergieversorger nämlich zu, die Preiserhöhung rückgängig zu machen, sollte ein Gericht diese als nicht rechtmäßig bewerten.
„Wir waren uns einig, dass Klagen einzelner Kunden gegen Preisänderungen der Illwerke VKW zum 1. April nicht notwendig sind“, sagte Vorstand Christof Germann im Anschluss an den „Round Table“. Die Differenzbeträge werde man ohne Antrag auf Heller und Pfennig zurückzahlen.
Anwalt will Sammelklage anstrengen
Die Einigung zwischen AK und Landesenergieversorger kommt gerade zur richtigen Zeit, denn in der Bevölkerung formiert sich bereits Widerstand. Einen Umstand, den der Dornbirner Anwalt Clemens Pichler aufzugreifen versucht. Aktuell sucht Pichler nach Illwerke-Kunden, die sich einer Sammelklage anschließen möchten. Ob sein Ansinnen nach der Ankündigung der Illwerke von Erfolg gekrönt sein wird, bleibt zu bezweifeln.
Schuld an dem ganzen Wirrwarr rund um den Strompreis hat nach Ansicht von AK Vorarlberg und Landesenergieversorger der Gesetzgeber: Als Grundlage für Preisänderungen nenne dieser im Stromgesetz nämlich nur „maßgebende Umstände“. Welche das sind, werde aber nicht näher ausgeführt, kritisierten sowohl Germann als auch AK-Präsident Bernhard Heinzle.
Bundesregierung ist gefordert
Als Konsequenz müssten Gerichte fast zwangsläufig im Nachhinein entscheiden, ob Preisänderungen gesetzeskonform waren. Beide fordern deshalb die Bundesregierung auf, das Gesetz zu präzisieren.
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