Als Mitarbeiter der Buchhaltung soll ein 32-jähriger Vorarlberger über Jahre hinweg Firmengelder in Höhe von rund 430.000 Euro abgezweigt haben. Am Mittwoch musste er sich gemeinsam mit einem Zweitangeklagten am Landesgeriocht Feldkirch verantworten.
Die Geschichte, die der Erstangeklagte am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch erzählt, wirkt wie ein Drama hinter verschlossenen Türen. Der noch flüchtige Haupttäter soll ihn „massiv unter Druck gesetzt und bedroht“ haben. Aus Angst habe er geschwiegen und auf dessen Geheiß weiterhin gefälschte Rechnungen in ein Vorarlberger Unternehmen eingeschleust und überwiesen. Über zwei Jahre hinweg floss Geld, beginnend im Juli 2023 mit fast 130.000 Euro. Im Gerichtssaal brechen schließlich Emotionen durch. Unter Tränen beteuert der 32-Jährige: „Ich habe mich nicht bereichert. Ich habe nie einen Cent gesehen.“ Vielmehr seien er und der Zweitangeklagte Mittel zum Zweck gewesen. „Anfangs wurde mir versprochen, dass das Geld zurücküberwiesen wird.“ Aber recht rasch habe er erkennen müssen, dass das nicht der Fall sein würde. Dann sei es zu spät gewesen, so der Erstangeklagte.
Teure Autowäsche und dubiose Verkäufe
Ganz anders der Auftritt des Zweitangeklagten: Seine Aussagen sorgen für Stirnrunzeln. Er will „zwei bis drei Wochen“ lang nicht gewusst haben, woher das Geld kam. Doch schon einen Tag nach der ersten Überweisung leitete er 40.000 Euro weiter. Warum er das Geld nicht einfach zurückgeschickt hat? Darauf bleibt er eine klare Antwort schuldig. Stattdessen verstrickt er sich immer tiefer in Widersprüche. Plötzlich ist von Autowäschen die Rede. Gemeinsam mit dem Haupttäter habe man „Autos putzen wollen“. Die Richterbank reagiert trocken, aber unmissverständlich. „Da haben Sie fleißig Autos geputzt für 130.000 Euro“, hält Berufsrichterin Sabrina Tagwercher fest. Auch später wird es nicht schlüssiger: Gekaufte Autos, deren Verbleib der Zweitangeklagte nicht kennt. Typenscheine, die angeblich gestohlen wurden – zwei Jahre nach dem Kauf. Und ein geplanter Weiterverkauf, der nie stattfand. Die Fragen bleiben offen.
Staatsanwalt Manfred Melchhammer spricht in seinem Plädoyer von einem „ungewöhnlichen Fall“ und bezeichnet den mehrfach vorbestraften und noch immer flüchtigen Haupttäter aufgrund seiner kriminellen Energie als treibende Kraft. Dieser Auffassung folgt auch der Schöffensenat. Der Prozess endet mit zwei Schuldsprüchen wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs. Der 32-jährige Buchhalter kommt mit 24 Monaten Haft davon, der mitangeklagte 33-Jährige muss für 20 Monate hinter Gitter. Den Schaden müssen beide zurückzahlen. Mildernd wirken das Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit – erschwerend die Vielzahl der Überweisungen und der lange Tatzeitraum. Beide Angeklagte akzeptieren das Urteil. Auch die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Einspruch. Damit ist der Fall abgeschlossen – zumindest juristisch. Der Haupttäter aber ist weiterhin auf der Flucht.
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