Dürfen sich Stromlieferanten an Großhandelspreisen orientieren oder müssen sie die reellen Erzeugungskosten berücksichtigen? Ein Urteil des Handelsgerichts Wien könnte auch für die Illwerke-VKW Folgen haben.
Erzeugt ein Unternehmen den Strom selbst, muss der Preis in einem angemessenen Verhältnis zu den anfallenden Kosten stehen - das entschieden unlängst die Richter am Handelsgericht Wien in ihrem erstinstanzlichen Urteil gegen die „Verbund AG“. Den gestiegenen Börsenpreisindex heranzuziehen sei indes rechtswidrig, weil dies nicht den tatsächlichen Kosten entspreche.
„Setzt sich diese Rechtsansicht bis zum Obersten Gerichtshof durch, dürfte auf dem Strommarkt kein Stein auf dem anderen bleiben. Das hätte wohl auch für die Illwerke-VKW weitreichende Folgen“, meint Vorarlbergs Arbeiterkammerpräsident Bernhard Heinzle.
Bereits durchgeführte Preisänderungen könnten sich am Ende als rechtsunwirksam herausstellen - und wären folglich rückgängig zu machen. Das dürfte letztlich auch die jüngst angekündigten Preiserhöhungen der Illwerke-VKW betreffen. Eine entsprechende Information mit Verweis auf den gestiegenen Börsenpreis flatterte erst in der Vorwoche allen Privatkunden des Energieversorgers ins Haus.
Schützenhilfe für die Verbraucher leistet zudem Professor Dr. Alexander Schopper von der Universität Innsbruck. In einem Rechtsgutachten, das die Arbeiterkammern Tirol und Salzburg in Auftrag gegeben hatten, geht er der Frage nach, ob ein Stromlieferant mit einem hohen Anteil an eigener Stromerzeugung durch Wasserkraft die gestiegenen Preise an den Spotmärkten für etwaige Erhöhungen heranziehen darf. Seine Antwort: Nein, ein solches Vorgehen sei rechtswidrig!
Das Urteil des Handelsgerichts ist aus unserer Sicht nicht eins zu eins übertragbar, weil die Preisanpassung auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen basiert.
Andreas Neuhauser, Pressesprecher illwerke vkw
Und wie sehen die Illwerke-VKW die Sache? „Wir analysieren derzeit, inwieweit das Urteil des Handelsgerichtes Wien und das von der Arbeiterkammer Tirol in Auftrag gegebene Gutachten von Prof. Schopper Auswirkungen auf uns haben könnten“, antwortet Pressesprecher Andreas Neuhauser auf „Krone“-Anfrage.
Aus Sicht seines Unternehmens sei das erstinstanzliche Urteil aber nicht eins zu eins auf die Illwerke-VKW übertragbar, weil vergangene und aktuelle Anpassungen der Strompreise beim Verbund und der Illwerke-VKW auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen basieren würden.
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