Gutachten präsentiert

Höhere Strompreise laut AK Tirol „rechtswidrig“

Tirol
27.02.2023 19:00

Kräftig gestiegen sind die Strompreise in Tirol, wie die „Krone“ mehrfach berichtete. Offenbar zu Unrecht, wie die AK am Montag mitteilte. Sie stützt sich auf ein Gutachten, das ein Experte der Uni Innsbruck erstellt hat. Vom Landesenergieversorger Tiwag gibt es schon eine Stellungnahme dazu.

Doch von Anfang an: Seit Mitte Februar 2022 gibt es eine neue Regelung, die Stromlieferanten erlaubt, die Preise zu erhöhen. Jedoch steht in dem Gesetz auch, dass „Erhöhungen nur dann zulässig sind, falls die Preisänderung in einem angemessenen Verhältnis zu jenen Umständen steht, die die Ursachen für die Preiserhöhung darstellen“. Und weiter: „Die Verbraucher müssen über Anlass, Voraussetzung, Umfang und erstmalige Wirksamkeit der Entgeltänderung auf transparente und verständliche Weise schriftlich informiert werden.“

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Wir werden die Anbieter jetzt laufend überprüfen und im Falle von mutmaßlichen Verstößen den Klagsweg beschreiten.

Tirols AK-Präsident Erwin Zangerl

Klauseln zum Teil „gröblich benachteiligend“
Die AK Tirol hat zusammen mit der AK Salzburg ein Gutachten zu schon durchgeführten und geplanten Erhöhungen in Auftrag gegeben. Erstellt hat es Alexander Schopper, Vorstand am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Innsbrucker Uni. Mit dem Ergebnis, dass „zahlreiche Preiserhöhungen und neue Vertragsklauseln der Stromanbieter rechtswidrig sind“. Bei der Tiwag und den IKB seien sowohl die Regelungen als auch die Klauseln „intransparent“ bzw. „sogar gröblich benachteiligend“.

Zur Hall AG und dem E-Werk Hopfgarten heißt es, dass die Informationsschreiben „nicht den Anforderungen einer transparenten und verständlichen Information entsprechen“. Bei den Wörgler Stadtwerken wiederum „ist der Index klar intransparent“.

AK fordert Zurückstellung der Erhöhungen, Tiwag verteidigt sich
AK-Präsident Erwin Zangerl fordert die Anbieter nun auf, durchgeführte und anstehende Änderungen „nachvollziehbar zu begründen“. Zudem sollen Tiwag und IKB die ab Juni angekündigten Erhöhungen zurückstellen „und die Preise nur im absolut notwendigen Ausmaß anpassen“.

Zu dem Gutachten der AK nimmt auch die Tiwag Stellung. „Preissteigerungen bei den Kunden werden erst mit einem Jahr Verspätung wirksam. In Tirol ist das am 1. Juni der Fall“, heißt es. Tatsache sei, dass „mit den vorhanden Kraftwerken der Strombedarf nicht abgedeckt“ werden könne. Daher müsse man gerade für den Winter entsprechend zukaufen. „Die Steigerungen aus dem Vorjahr finden sich in den neuen Tarifen - verzögert - wieder.“ An einer Optimierung der Einkaufsstrategie werde gearbeitet.

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