Neues Gesetz

Isegrim geht es künftig schneller an den Kragen

Vorarlberg
16.04.2026 07:55
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

Mit Ausnahme der Grünen beschlossen die Mitglieder des Landtags eine Änderung des Vorarlberger Jagdgesetzes. Vorgesehen ist eine Vereinfachung bei der Entnahme von „Problemwölfen“.  

Immer wieder war es in den vergangenen Sommermonaten zu Vorfällen auf Vorarlbergs Alpen gekommen, bei denen Schafe, Ziegen und andere Nutztiere gerissen worden waren – entsprechend laut war das Klagen der Landwirte. Doch einen „Problemwolf“ zu entnehmen, war aufgrund der bisher geltenden Gesetzeslage nicht einfach. Bisher waren für Abschüsse oft langwierige Einzelbescheide notwendig, gegen die Einsprüche von Naturschutzorganisationen eine aufschiebende Wirkung hatten.

Abschuss bei unmittelbarer Gefahr
Mit der Novelle des Vorarlberger Jagdgesetzes soll sich das nun ändern. Künftig dürfen in Vorarlberg Wölfe auch präventiv abgeschossen werden – und zwar dann, wenn für Menschen oder landwirtschaftliche Nutztiere eine unmittelbare Gefahr besteht. Gemäß Gesetz muss es sich um „eine akute Gefährdungssituation“ handeln. Das trifft beispielsweise dann zu, wenn ein Angriff unmittelbar bevorsteht, bereits im Gange ist oder noch andauert. In diesen Fällen darf ein Wolf entnommen werden, ohne dass zuvor ein konkreter Schaden eingetreten sein muss.

Ein solcher Abschuss muss dann unverzüglich der Landesregierung gemeldet und dokumentiert werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Maßnahmen nachvollziehbar bleiben und kontrolliert werden können.

Grüne orten Verstoß gegen Artenschutzrecht
Die Debatte im Landtag verlief erwartungsgemäß kontrovers. Besonders die Grünen um Klubobmann Daniel Zadra sprachen sich gegen die Novelle aus und stimmten dagegen. Ähnlich wie die Vertreter der Tierschutzorganisation WWF argumentierten die Grünen, dass das Gesetz gegen europäisches Artenschutzrecht verstoße. Es ermögliche pauschale Abschüsse durch die Hintertür.

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