Dubiose Transfers

Prozess um Geldwäsche endet mit Freispruch

Vorarlberg
15.04.2026 05:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Die Bank machte Meldung wegen Geldwäsche und brachte einen Fall für das Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) ins Rollen: Ein 25-Jähriger bezog Notstandshilfe, seine Konten wurden aber immer wieder mit hohen Geldsummen geflutet ...

Auf den Konten des 25-jährigen Angeklagten aus Vorarlberg tauchten plötzlich Summen auf, die so gar nicht zu seinem Leben als arbeitsloser Notstandshilfebezieher passten. Für die Ermittler ein klares Warnsignal. Die Spur führte weit über Österreich hinaus.

Laut Anklage sollen zwischen 2020 und 2024 nicht nur heimische, sondern auch ausländische Konten genutzt worden sein. Der Vorwurf: schwerer gewerbsmäßiger Betrug und Geldwäsche. Der Schaden für die Republik liegt bei 53.648,86 Euro. Insgesamt sollen sogar mehr als 586.000 Euro über verschiedene Konten geflossen sein – angeblich zur Verschleierung.

„Ich habe mal gewonnen, mal verloren“
Doch der Angeklagte blieb am Dienstag vor Gericht ruhig und wies alles zurück. „Ich habe mal gewonnen, mal verloren“, erklärte der 25-Jährige knapp – bei Online-Casinos und Sportwetten. Gewinne seien meist gleich wieder verspielt worden. Auch das Arbeitsmarktservice machte Druck. Sämtliche Einkünfte sind meldepflichtig – auch aus Glücksspielen. Je nach Bewertung drohte eine Rückforderung von bis zu 34.899 Euro. Dann die Wende im Prozess: Verteidiger Martin Trefalt ging frontal auf Angriff. Von einer „Großoffensive gegen Sozialbetrug“ war die Rede – doch hier habe es den Falschen getroffen.

„Kein Schaden, kein Vorsatz“
Es gebe keinen Beweis für eine kriminelle Herkunft der Gelder, keine Spur von Verschleierung. Noch brisanter: Auch beim Betrug wackelte die Anklage. Laut Verteidigung habe der Mann insgesamt rund 120.000 Euro verspielt – also mehr verloren als gewonnen. „Kein Schaden, kein Vorsatz“, so die klare Linie, auch was den Verkauf eines Buches des Angeklagten mit dem vielversprechenden Titel „Geld verdienen im Internet“ angeht. „Ich bin über TikTok auf die Idee gekommen und habe es mit ChatGPT schreiben lassen, verdient habe ich damit so gut wie nichts“, erklärte der bekennende Spielsüchtige.

Am Ende folgte der Schöffensenat der Argumentation der Verteidigung. Richterin Kathrin Feurle stellte fest, dass es keine Hinweise auf eine strafbare Herkunft der Gelder gebe und keine ausreichenden Beweise für Betrug. Der 25-Jährige wurde freigesprochen, doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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