Über einen 22 Jahre alten Mann, der die Tötung seiner Mutter am Dienstagabend gestanden hat, hat am Freitag das Wiener Landesgericht für Strafsachen Untersuchungshaft verhängt. Auch gegenüber der Richterin gab der Sohn zu, die Tat verübt zu haben, meinte aber, dass er das nicht gewollt habe, sagte Gerichtssprecherin Christina Salzborn. Als Haftgrund wurde Tatbegehungsgefahr angenommen.
Der 22-Jährige verzichtete auf Rechtsmittel, mit der Richterin sprach er ohne Anwalt. Die Staatsanwaltschaft hat ein psychiatrisches Gutachten beauftragt. Streit und Zorn sollen die Motive des jungen Mannes für die Bluttat in Liesing gewesen sein. Er war bei den Behörden als Hochrisikofall bekannt. Dreimal wurde über ihn ein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt. Die verpflichtenden Beratungstermine für Gewalttäter beim Verein Neustart nahm er jedoch nicht wahr.
Gewalttäter, die von der Polizei weggewiesen und mit einem Betretungsverbot belegt werden, müssen sich binnen fünf Tagen in einer Beratungsstelle für Gewaltprävention melden und einen Termin vereinbaren. Die sechsstündige Beratung muss innerhalb von 14 Tagen ab Kontaktaufnahme erstmalig stattfinden. Der 22-Jährige meldete sich jedoch nie beim zuständigen Verein Neustart, Verwaltungsstrafverfahren waren die Folge.
Frau wurde von Polizei mehrere Male gewarnt
Zum Zeitpunkt der Tat am späten Dienstagabend gab es kein aufrechtes Betretungsverbot. Drei Stiche im Hals- und Nackenbereich soll der Sohn seiner 54-jährigen Mutter in ihrer Wohnung in Erlaa zugefügt haben. Wiederholt soll der junge Mann seine Mutter in der Vergangenheit bereits bedroht haben. Polizisten sprachen auch mehrfach mit dem späteren Opfer und warnten die Frau, hieß es von der Exekutive. Der Sohn befand sich wegen des Verdachts auf eine psychische Erkrankung in der Vergangenheit auch schon vorübergehend in einem Krankenhaus.












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