Die steirische Politik arbeitet an Gesetz gegen Spekulation: Ein Bau muss künftig binnen fünf Jahren abgeschlossen sein. Ab der Bewilligung hat man „nur“ noch drei Jahre Zeit, um zu beginnen. Wie das auch Häuslbauer betreffen könnte.
Wer in der Steiermark ein Haus bauen möchte, muss innerhalb von fünf Jahren nach der Bewilligung tatsächlich damit beginnen – das soll verhindern, dass mit Grundstücken spekuliert wird. Aber dieses Gesetz hat eine Lücke, die nun geschlossen werden könnte. Denn sobald der erste Ziegelstein steht, hat ein Bauträger ewig Zeit, um fertig zu werden. Die KPÖ sieht darin eine Hintertür für Geschäftemacherei mit Grund und Boden.
Deswegen haben die Kommunisten einen Antrag im Landtag eingebracht, das Gesetz zu ändern. Auch von der Stadt Graz gab es dafür eine Petition. Die zuständige SPÖ-Landesrätin Ursula Lackner ließ den Vorschlag von der Abteilung prüfen - das Ergebnis: eine gute Idee!
Konkret sieht das neue Gesetz vor, dass man innerhalb von drei Jahren mit dem Bau beginnen muss. Ist das geschehen, hat man fünf Jahre Zeit, um damit fertig zu werden.
Ausnahme für Einfamilienhäuser?
Eine Ausnahme soll laut Lackner bei „Kleinhäusern“ gelten – man will die Lage für Häuslbauer „nicht unnötig verkomplizieren“, heißt es. Details muss nun ein Unterausschuss klären.
Die Kommunisten sind jedenfalls zufrieden: „Es braucht klare Richtlinien, um Spekulation zu unterbinden.“
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