Ärgern musste sich eine Niederösterreicherin mit einem Internet-Buchungsportal. Dieses hatte ihr nach einer pandemiebedingten Absage einer Städtereise nicht die gesamten Kosten erstattet. Die Ombudsfrau hat sich für die Leserin eingesetzt.
Vor Beginn der Pandemie hatte Alexandra B. aus Niederösterreich bei einem Online-Anbieter einen Städtetrip mit Flug und Hotel in die niederländische Hauptstadt Amsterdam gebucht. Stattfinden sollte der Kurzurlaub im Juni 2020. Bekanntlich wurden zu diesem Zeitpunkt viele Reisen abgesagt oder waren nicht möglich. Auch Frau B. war davon betroffen.
Trotz Urgenz keine Reaktion
„Als coronabedingt die Reise abgesagt wurde, bekamen wir nur das Geld für das Hotel zurück, aber nicht die Flüge, obwohl es eine Pauschalreise war“, so die Leserin. Mehrmals habe die Niederösterreicherin beim wegen der ausstehenden Rückzahlung urgiert. „Bis zum heutigen Datum habe ich nie eine Antwort erhalten“, wandte sie sich schließlich im November an die Ombudsfrau.
Die Reaktion des Online-Reiseportals
Auf Anfrage entschuldigte sich Expedia für die Unannehmlichkeiten. Nach erneuter Prüfung des Sachverhalts freue man sich, mitteilen zu können, dass man Frau B. die Flugkosten zuzüglich der Buchungsgebühr erstatten könne. Zusätzlich schreibe man ihr Treuepunkte gut, die sie für künftige Buchungen verwenden könne. Wegen der Rückzahlung nehme man mit der Leserin Kontakt auf.
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