ÖVP weiter uneins

EMRK-Debatte: Nehammer schaltet sich ein

Politik
16.11.2022 11:33

In der von ÖVP-Klubobmann August Wöginger angestoßenen Debatte um die Europäische Menschenrechtskonvention hat am Mittwoch auch Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) Stellung bezogen. Er sprach davon, dass der EU-Außengrenzenschutz nicht funktioniere. Es liege ein Sicherheitsproblem vor.

„Österreich ist ein Binnenland und hat über 90.000 Asylanträge - das ist zu viel und zeigt, dass der EU-Außengrenzenschutz nicht funktioniert“, sagte der Bundeskanzler nach dem Ministerrat am Mittwoch. Das europäische Asylsystem sei gar gescheitert. Als Kanzler wolle er daher auf europäischer Ebene, aber auch mit dem grünen Koalitionspartner diskutieren, wie die Sicherheit Österreichs und der EU weiter ausgebaut werden könne.

Zustimmung von ÖVP-Länderchefs und Raab
Angestoßen wurde die Diskussion von Klubobmann Wöginger, der sich für ein Überarbeiten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ausgesprochen hatte. Die meisten ÖVP-Bundesländerchefs und Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP) unterstützen dieses Anliegen. Raab meinte etwa, dass die „exzessive Auslegung“ in der Rechtssprechung zu teils „absurden Situationen“ geführt habe.

Ablehnung von EU-Abgeordneten
Wenig Freude mit dem Vorschlag hatten mehrere EU-Abgeordnete. Laut dem Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments, Othmar Karas (ÖVP), ist die EMRK eine „humanistische Errungenschaft“ und wer sie infrage stelle, säge an einem „Grundpfeiler unserer Demokratie“. Auch Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) nannte die EMRK „nicht verhandelbar“. Ähnlich sehen das die SPÖ-Europaabgeordneten Andreas Schieder und Theresa Muigg. Es handle sich um Forderungen der extremen Rechten. Rechtlich sei es zudem gar nicht möglich, die europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik über die EMRK abzuändern.

Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den Mitgliedern des Europarats. Inhalte sind zum Beispiel das absolute Verbot von Folter und Todesstrafe, das Recht auf ein faires Verfahren sowie das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Die Konvention steht in Österreich im Verfassungsrang und ist Teil des Vertrags über die EU. Russland hatte im März für Aufsehen gesorgt, als es aus dem Vertrag ausgetreten war.

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