Widerliche Aufnahmen missbrauchter Kinder sah sich ein Burgenländer an. Jetzt stand er dafür in Eisenstadt vor Gericht und fasste eine bedingte Freiheitsstrafe aus.
Was bringt einen erwachsenen Mann dazu, Bilder, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen, erregend zu finden? Die Antwort auf diese Frage hätte ein Handwerker bei seinem Prozess in Eisenstadt geben können. Doch der Angeklagte machte großteils von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Aufgeflogen war der Mann nach internationaler Ermittlungen gegen einen Kinderpornoring. Als die heimischen Fahnder das Handy und den Computer des Südburgenländers beschlagnahmten, entdeckten sie mehr als 200 dieser widerwärtigen Aufnahmen.
Schweigsamer Angeklagter
Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage wegen des Besitzes von Kinderpornographie. Zunächst versuchte sich der 31-Jährige bei seiner Befragung herauszureden und behauptete, die betreffenden Dateien „zugeschickt“ bekommen zu haben. Was die vorsitzende Richterin nicht sonderlich überzeugte, denn immerhin hatte sich das Material über einen Zeitraum von fast einem Jahr angehäuft. Schließlich bekannte sich der Angeklagte schuldig, verweigerte aber jede weitere Aussage. Das Urteil: sechs Monate auf Bewährung. „Wenn sich so etwas wiederholt, sitzen Sie im Gefängnis“, gab ihm die Richterin mit auf den Weg.















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