Nach US-Urteil

EU will Abtreibung als Grundrecht verankern

Ausland
07.07.2022 15:32

Nachdem das oberste Gericht der USA das Recht auf Abtreibung gekippt hat, will das EU-Parlament das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufnehmen. Die Abgeordneten nahmen am Donnerstag in Straßburg eine entsprechende Resolution an, in der sie sich auch mit den Mädchen und Frauen in den USA solidarisierten. Das Europaparlament verurteile nachdrücklich den Rückschritt bei Frauenrechten, hieß es in der Erklärung.

Hintergrund für den Schritt des Parlaments ist eine Entscheidung des US-amerikanischen Supreme Courts, der das bis dahin verhältnismäßig liberale Abtreibungsrecht des Landes Ende Juni gekippt hatte. Der mehrheitlich konservativ besetzte Gerichtshof ermöglichte damit strengere Abtreibungsgesetze bis hin zu Verboten.

Mehrere US-Bundesstaaten setzten nach der Entscheidung weitgehende Abtreibungsverbote in Kraft - in mehreren Bundesstaaten soll ein Recht auf Abtreibung aber bestehen bleiben.

„Keine Mehrheitsentscheidung der Bürger“
„Das war keine Mehrheitsentscheidung der amerikanischen Bürger*innen, sondern die Entscheidung weniger, meist männlicher Politiker, die sich anmaßen, über den Körper von Frauen bestimmen zu wollen. Das sollte uns in Europa ein Warnsignal sein“, warnte die SPÖ-Europaabgeordnete Evelyn Regner in einer Aussendung.

Immer noch viele Beschränkungen in Europa
„Denn auch wenn die Ablehnung von Abtreibungsverboten in Europa hoch ist, gibt es auch bei uns einen starken organisierten Aktivismus, der häufig aus den USA unterstützt wird. Darüber hinaus gibt es fast überall in der EU auch rechtliche und tatsächliche Beschränkungen für Schwangerschaftsabbrüche.“

Die deutsche Grünen-Abgeordnete Terry Reintke sagte: „Ideologische Grabenkämpfe dürfen nicht länger auf dem Körper und der Gesundheit von Frauen ausgetragen werden.“ Viele Abgeordnete der Konservativen und Christdemokraten - darunter EVP-Fraktionschef Manfred Weber (CSU) - stimmten gegen die Resolution.

Schwere Vorwürfe gegen Ärzte in Polen
In der EU gelten zum Teil strikte Abtreibungsgesetze: In Malta sind Schwangerschaftsabbrüche verboten - bei illegalen Abtreibungen droht den Betroffenen eine Gefängnisstrafe. Polen hatte sein strenges Abtreibungsgesetz im Herbst 2020 verschärft. Seitdem sind Abtreibungen nur nach Vergewaltigungen erlaubt oder wenn das Leben oder die Gesundheit der Mutter in Gefahr sind.

Die Familie einer Anfang des Jahres gestorbenen Mutter hatte nach der Gesetzesänderung schwere Vorwürfe gegen behandelnden Ärzte erhoben. Demnach hätten diese wegen des strengen Abtreibungsgesetzes in Polen nicht gewagt, das Leben der Frau durch einen Schwangerschaftsabbruch zu retten.

Abbrüche in Österreich nur „straffrei“
In Österreich „sind Abbrüche auch nur straffrei, und damit auch in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft nicht legal“, erklärte Regner. „Die Debatte über die Selbstbestimmung der Frau in Europa wird also bleiben!“

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