Klage abgewiesen

Defekte Verhütungsspirale: Keine Amtshaftung

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen wies den Antrag in der „Verhütungsspiralen-Causa“ ab. Argumentiert wurde damit, dass das Gericht den Einzelnen nicht schütze.

Abgewiesen wurde vom Landesgericht für Zivilrechtssachen die Amtshaftungsklage gegen die Republik in der „Verhütungsspiralen-Causa“. Der Verbraucherschutzverein VSV war ja der Ansicht, dass das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) Warnhinweise der spanischen Behörden verschlafen habe, Frauen über das Risiko der Eurogine-Spiralen zu warnen.

Operationen notwendig
Wie berichtet, waren Teile davon im Körper abgebrochen, Betroffene mussten operiert werden. Es gibt aber bereits (nicht rechtskräftige) Urteile österreichischer Bezirksgerichte, die Frauen Schadenersatz zusprechen. VSV-Obmann Peter Kolba wird berufen: „Die Begründung, dass ein Gesetz die Allgemeinheit und nicht Einzelne schütze, kennen wir schon aus den Ischgl-Corona-Verfahren“.

Gabriela Gödel
Gabriela Gödel
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele