Neuer Doskozil-Plan

Land sorgt nun selbst für leistbaren Wohnraum

Burgenland
19.01.2022 16:05
Das Burgenland steigt in den sozialen Wohnbau ein. Für diesen Zweck wird eine Tochtergesellschaft gegründet, die Projekte umsetzten soll. Zwei Eckpfeiler sind vorgesehen: Der Kaufpreis ist der Errichtungspreis, und der Eigentumserwerb ist ab dem ersten Tag möglich.

Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) hatte die Pläne bereits zum Jahreswechsel in der „Krone“ angekündigt. Er ortet „falsche Rahmenbedingungen“ beim Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG). Seine Kritik richtet sich nicht an die Genossenschaften, sondern an den Gesetzgeber. „Es fehlen treffsichere Bestimmungen, die es den Menschen erleichtern, Vermögenswerte aufzubauen und Eigentum zu erwerben“, so Doskozil. Der Bund solle die Richtlinien ändern.

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Oberste Maxime bei der Strategie für den sozialen Wohnbau ist: Wir wollen das beste Fördermodell für die Bevölkerung und nicht für die Genossenschaften.

Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ)

Da dies aber dauern kann, schreitet das Land selbst zur Tat. Außerhalb des WGG kommen neue Förderrichtlinien. Planung, Ausschreibung und Projektbegleitung übernimmt eine neue Tochtergesellschaft der Landesimmobilien Burgenland (LIB). Geplant sind drei Kategorien – 40, 70 und 100 große Wohnungen. Für junge Menschen soll ein Modell mit einer längeren Finanzierungsdauer und günstigerer Einstiegsmiete kommen. Sieben Pilotprojekte sind angedacht – in jedem Bezirk eines. Die ersten Mieter könnten 2023 einziehen. Die Anspruchskriterien sind gleich wie bei der Wohnbauförderung. Zielgruppe sind Personen, die über ein Einkommen verfügen, aber keine Eigenmittel haben. Das Modell im Detail:

  • Jederzeitige Erwerbsmöglichkeit: Jeder Mieter kann die Wohnung ab dem ersten Tag zum Fixpreis kaufen. Grundlage dafür sind die Errichtungskosten.
  • Anrechnungsmodell: Die Miete bleibt konstant. Die darin enthaltenen Beträge zur Tilgung der Errichtungskosten (Annuitäten) werden in voller Höhe auf den Kaufpreis angerechnet.
  • Vorzeitiger Ausstieg: Falls ein Mieter ausziehen will, kann er einen Nachmieter nennen, der den Vertrag übernimmt. Die Ablöse der bis dahin geleisteten Annuitäten soll eine privatrechtliche Vereinbarung regeln.
  • Rücknahme: Findet ein Mieter keinen Nachmieter, übernimmt die LIB-Tochter die Wohnung. Bereits abgezahlte Annuitäten werden mit Abschlägen rückerstattet.
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