Gesetzesnovelle

Längere Hilfe für Jugendliche im Burgenland

Burgenland
19.01.2022 11:00
Porträt von Burgenland-Krone
Von Burgenland-Krone
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz im Burgenland wurde novelliert. Jugendliche, die in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung leben und über das 21. Lebensjahr hinaus Unterstützung benötigen, erhalten diese nun weitere drei Jahre. Weitere Punkte: Die Schaffung von Schulsozialarbeitern und ein Anstellungsmodell für Pflegeeltern.

„Mit der Ausdehnung der Unterstützung bis zum 24. Lebensjahr ist uns ein großer Wurf gelungen“, erklärt SPÖ-Sozialsprecher Roland Fürst. Im Burgenland gab es bis jetzt bis zum 21. Lebensjahr Hilfe, in den anderen Bundesländern nur bis 18.

 Gerald Herowitsch-Trinkl, Obmann des Dachverbands Österreichische Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, lobt die Initiative sowie die Vorreiterrolle des Burgenlandes. Gleichzeitig fordert er vom Bund höhere Standards, die überall gleich sein sollen.

Drei konkrete Änderungen
„Wir stellen das Kindeswohl ins Zentrum unserer Politik und haben im Sinne der Kinder und Jugendlichen zentrale Leistungen neu geregelt“, so Fürst. Dazu würden die gesetzliche Verankerung der Schulsozialarbeit und das Anstellungsmodell für Pflegeeltern zählen. Fünf Schulsozialarbeiter betreuen derzeit 23 Schulen. Von Eltern und Kindern ist laut Fürst das Feedback bisher „überwältigend“. Herzstück der Novelle ist das Anstellungsmodell für Pflegeeltern zum Mindestlohn von 1700 Euro netto. Im Burgenland werden aktuell 128 Kinder von 87 Pflegepersonen betreut. In der Krisenpflege können es bis zu zwei Kinder sein, in der Langzeitpflege bis zu vier.

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