Wer rassistische Inhalte auf Facebook postet, ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Köln nicht für einen Beruf am Flughafen geeignet. Das entschied das Gericht laut Mitteilung vom Mittwoch im Fall eines Luftsicherheitsassistenten, der seit mehr als zehn Jahren in der Fracht- und Postkontrolle am Flughafen Köln-Bonn gearbeitet hatte.
Die dafür nach dem Luftsicherheitsgesetz erforderliche Zuverlässigkeitsfeststellung hatte der Mann von der Bezirksregierung Düsseldorf zuletzt im Jahr 2019 erhalten. Nachdem man dort vom Innenministerium auf die Facebook-Aktivitäten des Mannes aufmerksam gemacht worden war, wurde sie jedoch widerrufen. Der Mann reichte daraufhin Klage ein und begehrte im Eilverfahren die Anordnung der aufschiebenden Wirkung, um - jedenfalls vorläufig - weiterhin seiner Berufstätigkeit am Flughafen nachgehen zu können.
Diesen Eilantrag lehnte das Gericht nun jedoch ab und führte zur Begründung aus, „dass aufgrund einer Gesamtschau der Aktivitäten des Antragstellers auf Facebook hinreichende Zweifel an seinem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und damit an seiner luftverkehrsrechtlichen Zuverlässigkeit bestünden“.
„Widerstand gegen den Staat propagiert“
Demnach soll der Mann „in rechtsgerichteten szenebekannten Facebook-Gruppen“ Mitglied sein und dort auch „aktiv kommentiert bzw. Memes gepostet“ haben. Seine Sympathie zu weiteren Gruppen habe er durch „Gefällt mir“-Angaben zum Ausdruck gebracht, so das Gericht weiter. Bei den fraglichen Gruppen handelt es sich um „gegen Migration gerichtete, nationalistische und rechtsextreme Gruppen sowie solche mit Reichsbürger-Bezug.
Von dem Mann gepostete Bilder und Kommentare belegten laut Gericht außerdem, dass er „gewaltsamen Widerstand gegen den Staat propagiere“. Zahlreiche Kommentare diffamierten Politiker und zeigten zudem fremden- und islamfeindliche Bezüge.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden.
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