70 Wiener Versicherungsvermittler wurden im Zuge eines Schwerpunkts vom Marktamt kontrolliert. 20 von ihnen nahmen es mit der Pflicht zur Fortbildung nicht ganz so genau.
Überprüft wurde die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen beim Konsumentenschutz. Hintergrund des Schwerpunktes: Im Vorjahr kam es zu zahlreichen Beanstandungen aufgrund der Gewerbeordnung in der Versicherungsbranche. Konkret ging es um die vorgeschriebene Verpflichtung zur Fortbildung. Damals wurden 70 Versicherungsunternehmen überprüft und danach 19 Anzeigen erhoben.
Sehr sensible Branche
Heuer war das Ergebnis ähnlich: 20 von 70 Unternehmen haben die gesetzliche Pflicht zur Fortbildung nicht erfüllt - in Summe mehr als jeder vierte Betrieb. Laut dem Marktamt ist die Überprüfung der Vorschriften deshalb so wichtig, weil es sich um eine sehr sensible Branche handelt, bei der es um langfristige Investments der Wiener geht.
Agenten und Makler haben verschiedene Pflichten: Sie müssen laufend Fortbildungen absolvieren, Protokolle bei Beratungsgesprächen führen und prüfen, ob das vorgeschlagene Produkt sowohl dem Wunsch als auch der finanziellen Leistungsfähigkeit der Interessenten entspricht.
Versicherungsvermittlungen, die sich nicht an die Weiterbildungspflicht halten, werden von uns sehr genau überprüft, um mögliche finanzielle Schäden von den Wiener Konsumenten abzuwenden.
Marktamtsdirektor Andreas Kutheil
86.000 Kontrollen
Überprüfungen der Gewerbeordnung zählen neben den Lebensmittelkontrollen und der Abhaltung der Wiener Märkte zu den zentralen Aufgaben des Wiener Marktamtes Wien. Jedes Jahr werden insgesamt rund 86.000 Kontrollen durchgeführt.
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