Mit den verschärften Corona-Maßnahmen im Osten des Landes wird für einen Besuch des Handels auch ein negatives Corona-Testergebnis erforderlich. Vorerst gilt diese Regelung jedoch nur von 7. bis 10. April - und auch nur für jene Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen.
Nach dieser „ersten Phase“ folgt eine Evaluierung mit Potenzial auf Ausdehnung, bestätigte man am Donnerstag auf APA-Anfrage im Gesundheitsministerium. Die Testpflicht ist eine der am Mittwoch nach dreitägigem zähen Ringen vorgestellten Maßnahmen, die aufgrund der besonders dramatischen Lage an den Intensivstationen und der starken Neuinfektionszahlen in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland verhängt wurden.
„Harter“ Lockdown, dann Testpflicht
Nach der „Osterruhe“, die für 1. bis 6. April einen „harten“ Lockdown in der Ostregion vorsieht, inklusive Schließung des nicht lebensnotwendigen Handels, dürfen dann ab 7. April alle Geschäfte wieder aufsperren, sofern es die Lage dann zulässt. Abgesehen von den aus den vorangegangenen harten Lockdowns bekannten Grundversorgern (Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Banken, Postfilialen etc.) benötigt man ab 7. April für den Einkauf einen negativen Corona-Test.
Die konkrete Ausgestaltung dieser Maßnahme wird noch per Verordnung festgelegt. Der Besuch der Grundversorger kann jedenfalls ohne Test erfolgen.
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