„Verbesserungen nötig“

AK: Corona offenbart Lücken im Konsumentenschutz

Wirtschaft
14.03.2021 15:08

Die Arbeiterkammer (AK) fordert anlässlich des Welttags der Konsumentenrechte am Montag den Ausbau des Konsumentenschutzes. Die Corona-Krise habe „anschaulich verdeutlicht“, dass es stärkere Rechte brauche. Alleine im Jahr 2020 hat die Arbeiterkammer laut eigenen Angaben mehr als zehn Millionen Euro für Konsumenten zurückgeholt.

„Es braucht zum Beispiel eine Insolvenzabsicherung für in die Pleite geschlitterte Airlines und bessere Rechte bei der Gewährleistung“, verlangt AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. Im Vorjahr gab es in dem Bereich österreichweit 28 Prozent mehr Anfragen. Insgesamt 498.200 Konsumentinnen und Konsumenten suchten österreichweit im Vorjahr Rat und Hilfe bei der AK.

Corona-Krise brachte viel Unsicherheit für Konsumenten
Dabei ging es oft um Corona-bedingte Probleme, wie vorenthaltene Rechte bei gecancelten Reisen oder Veranstaltungen, Probleme mit der Gewährleistung, mit Versicherungen und Banken oder Fallen beim Online-Shoppen, so die Arbeiterkammer in einer Aussendung.

Um die Lücken im Rechtsschutz zu schließen, fordert die AK eine Insolvenzabsicherungspflicht für Fluglinien auf EU-Ebene, so wie für Pauschalreisen. Die Insolvenzen von Air Berlin und Level hätten gezeigt, dass viele Flugpassagiere ihr Geld verlieren. Während bei Reiseveranstaltern die Gelder der Kundinnen und Kunden für Pauschalreisen insolvenzgesichert sind, fehle eine derartige Regelung für Flugunternehmen.

Schwierige Stornierungen
Weiters sollten Vorauszahlungen eingeschränkt werden. Vor allem Flug- und Veranstaltungstickets werden oft lange im Voraus im Internet gekauft und bezahlt. Wird ein Flug oder eine Veranstaltung abgesagt gebe es Schwierigkeiten, das Geld zurückzubekommen. Speziell die Weigerung von Fluglinien zur raschen und unkomplizierten Ticketrückerstattung zeige dringenden Handlungsbedarf.

Daher sollten Konsumentinnen und Konsumenten nicht mehr den vollen Preis so lange im Voraus zahlen müssen, sondern nur eine Anzahlung leisten. Der Restbetrag darf dann erst am Tag des Fluges von der Fluglinie abgebucht werden, fordert die AK.

Inkassokosten lassen Schuldenfalle zuschnappen
Auch Inkassokosten sollten eingedämmt werden. Diese seien oft extrem hoch und bringen meist ohnehin schon finanziell schwache Verbraucher noch mehr ins Schleudern. Die AK verlangt: Die erste Zahlungserinnerung soll kostenlos sein, dann sollte es gestaffelte Pauschalbeträge geben: unter 35 Euro maximal die Höhe der offenen Geldforderung; von 35 bis 500 Euro maximal 35 Euro, und von 501 bis 1.000 Euro maximal 75 Euro.

Längere Gewährleistung?
Die Gewährleistungsfrist sollte vor allem bei langlebigen Produkten wie Haushaltsgeräten deutlich länger als zwei Jahre sein, etwa fünf Jahre. Zudem soll die Beweislastumkehr auf zwei Jahre (statt sechs Monate) ausgedehnt werden. Denn durch die Beweislastumkehr werde nur in den ersten sechs Monaten ab Kauf eines Produktes angenommen, dass der Fehler oder Mangel bereits beim Kauf da war.

Nach sechs Monaten werde daher oft ein Gewährleistungsanspruch abgelehnt. Auch sollten die Hersteller mit einer Haftung mehr in die Pflicht genommen werden und durch recycelbare Produkte die Kreislaufwirtschaft gefördert werden.

2020 haben die AK Konsumentenschützer bundesweit 423 Klagen eingebracht, 318 sind abgeschlossen. Sie haben außergerichtlich 9,4 Millionen Euro für die Konsumentinnen und Konsumenten zurückgeholt, vor Gericht 1,5 Millionen Euro. Zudem führten sie 38 Abmahnungen und Verbandsklagen durch.

Quelle: APA

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