EuGH-Urteil
Es bleibt bei satter Gehaltserhöhung für EU-Beamte
Die Vertreter der 27 EU-Staaten hatten im Dezember 2009 beschlossen, die Gehälter der EU-Bediensteten um 1,85 Prozent zu erhöhen und nicht wie von der Kommission vorgeschlagen um 3,7 Prozent.
Die Erhöhung betrifft die rund 40.000 EU-Beamten, die EU-Richter, die Kommissare und deren Präsident Jose Manuel Barroso, den ständigen EU-Ratspräsidenten Herman Van Rompuy und alle Europaabgeordneten, die aus dem EU-Budget bezahlt werden. Die Gehaltserhöhung gilt rückwirkend ab Juli dieses Jahres.
Österreich kritisiert Lohnerhöhung um 3,7 Prozent
Die EU-Kommission beruft sich auf die gesetzlich vereinbarte Berechnungsmethode: Nach dem EU-Beamtenstatut wird die Bezahlung der Beamten anhand der Entwicklung der Beamtengehälter in acht Mitgliedstaaten bzw. "Referenzländern" (Frankreich, Italien, Belgien, Deutschland, Niederlande, Spanien, Luxemburg und Großbritannien) berechnet. Dabei werde zur Berechnung in einer Kombination die EU-Inflation mit dem gewichteten Durchschnitt der Kaufkraft in den acht EU-Staaten herangezogen. Im aktuellen Fall maßgeblich dafür ist das Jahr 2008.
Zum Vergleich: In Österreich hatten die Beamten 2009 ein Plus von 3,55 Prozent bekommen - 2010 erhielten sie eine Gehaltserhöhung um 0,9 Prozent.
15 der 27 EU-Staaten, darunter Österreich, hatten argumentiert, eine Erhöhung um 3,7 Prozent wäre in Zeiten der Krise nicht angebracht. Neben Österreich sind dies Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, die Niederlande, Dänemark, Finnland, Tschechien, die baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen, sowie Griechenland, die Slowakei und Zypern.
EU-Kommission verteidigt Abschluss: "Klare Regeln"
Die EU-Kommission verteidigte den Abschluss und verweist auf die seit Jahren geltenden Mechanismen und "klaren Regeln" zur Erarbeitung des Prozentsatzes für die Gehaltserhöhung. Außerdem sei von 2004 bis 2008 die Nettokaufkraft der EU-Beamten nach Abzug von Steuern und Pensionsbeiträgen außer 2006 immer gesunken, so die Kommission. Kein einziges EU-Land habe damals die Zahlen in Zweifel gezogen.
Nun urteilten die EU-Richter: Indem der EU-Ministerrat eine von dem Vorschlag der EU-Kommission abweichende Anpassung der Dienstbezüge vorgenommen habe, ohne auf das spezifische Verfahren im EU-Beamtenstatut für den Fall einer erheblichen, abrupten Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage zurückzugreifen, habe er seine Zuständigkeiten überschritten. Der Rat habe keinen Ermessensspielraum, ohne Rückgriff auf die Krisenklausel die Gehälter anzupassen. Dieses Verfahren hänge von einem Vorschlag der EU-Kommission ab, heißt es im EuGH-Urteil. Laut einem Kommissionssprecher bedeutet dies, dass der EU-Ministerrat nun eine neue Verordnung beschließen müsse. Wann dies erfolgt, war zunächst unklar.
Österreichische Europaabgeordnete voller Bedauern
Der österreichische Europaabgeordnete und SPÖ-Delegationsleiter Jörg Leichtfried sagte, die Entscheidung des EuGH sei "unangemessen in Zeiten wie diesen" und reihe sich zwischen "einige andere eigenartige" Urteile ein. Nun gelte es, "rasch das System der Gehaltsanpassung in der EU zu ändern, weil es nicht zeitgemäß ist".
ÖVP-Delegationsleiter Ernst Strasser erklärte, er wäre für eine wesentlich niedrigere Gehaltserhöhung gewesen, Gerichtsurteile seien aber zur Kenntnis zu nehmen. Und die Grüne Europaabgeordnete Ulrike Lunacek meinte, die Entscheidung möge rechtlich in Ordnung sein, doch "politisch geht es nicht an, dass in wirtschaftlichen Krisenzeiten nicht alle solidarisch sind".
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