Die Pläne waren zunächst bei der EU-Kommission gelandet, die sie aber an die betroffenen nationalen Kartellämter weiter gereicht hatte. Nach einer ersten Prüfung sei die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass der Wettbewerb auf den deutschen beziehungsweise österreichischen Märkten für Internet-Fernsehen und Internet-Werbung beeinträchtigt werden würde, hatten die EU-Wettbewerbshüter im September erklärt.
Die beiden Medienkonzerne wollen ein gemeinsames Internetportal für Fernsehsendungen ins Leben rufen. Dort sollen Nutzer kostenlos Serien, Filme, Shows oder Nachrichtensendungen privater und öffentlich-rechtlicher TV-Sender aus Deutschland und Österreich abrufen können - bis zu sieben Tage nach der Fernsehausstrahlung. Geplant ist, das Angebot durch Werbung zu finanzieren (siehe Infobox).










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