Ein Vorarlberger hatte heimlich das Auto der Freundin genommen und es dummerweise zu Schrott gefahren. Wegen unbefugter Inbetriebnahme eines Fahrzeugs musste sich der 24-jährige Vorarlberger nun am Landesgericht Feldkirch verantworten – und wurde freigesprochen.
Vor Gericht stand am Donnerstag jene Frage im Mittelpunkt, die letztlich über Schuld oder Freispruch entscheiden sollte: Wohnte der 24-jährige Vorarlberger zum Tatzeitpunkt bei seiner Freundin – oder nicht? Der mehrfach Vorbestrafte hatte sich Mitte Februar – ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein – den Autoschlüssel seiner schlafenden Freundin geschnappt und war mit ihrem Wagen zum Training gefahren. Die folgenschwere Spritztour endete auf dem Rückweg mit einem Unfall und einem Totalschaden.
„Weiß auch nicht mehr, was damals passiert ist“
An die entscheidenden Momente kann sich der frischgebackene Vater heute nur noch bruchstückhaft erinnern: „Ich weiß auch nicht mehr genau, was damals passiert ist. Ich war wohl eingeschlafen“, gab er vor Gericht zu Protokoll. Doch die eigentliche Schicksalsfrage lautete: Bestand zwischen ihm und der Kindesmutter bereits eine Lebensgemeinschaft? Die Antwort des 24-Jährigen fiel eindeutig aus: „Schlüssel habe ich zwar keinen gehabt. Aber ungefähr drei bis vier Tage pro Woche war ich schon bei ihr.“ Inzwischen seien sie verlobt, außerdem sei er mittlerweile bei der Adresse seiner Freundin gemeldet.
Glatter Freispruch nach kurzer Beratung
Nach einer kurzen Unterbrechung fiel die Entscheidung: Die Richterin wertete die Beziehung als Lebensgemeinschaft. Zwar habe der Angeklagte nicht dauerhaft bei seiner Freundin gewohnt, jedoch dauerhaften Zugang zu der Wohnung gehabt. Daraus folgert eine für den Angeklagten ausgesprochen erfreuliche Konsequenz, denn: Durch feste Beziehung ist die unbefugte Inbetriebnahme des Fahrzeugs laut Gesetzgeber nicht als Straftat zu werten. Der junge Mann kam also mit einem glatten Freispruch davon.
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