"Was aber nicht zufriedenstellend ist, ist der Umstand, dass sich dies überhaupt ereignet hat", betonte Kotschy. Das heimische Recht sehe nur sehr beschränkte Sanktionsmöglichkeiten vor - etwa eine Verwaltungsstrafe von maximal 10.000 Euro. Man hoffe, dass Google aus dem für sie desaströsen Ereignis etwas gelernt hat und auch bei anderen großen Firmen ein Umdenken einsetzt.
Der Datenschutzrat wird sich am 25. Mai ebenfalls mit dem Thema beschäftigen, eine mögliche Strafanzeige werde diskutiert, so der Vorsitzende Johann Maier. "Es ist die Frage, ob die bestehenden Sanktionen des Datenschutzgesetzes ausreichen, um Derartiges überhaupt zu verfolgen", so Maier.
Dem SPÖ-Abgeordneten zufolge reizen die unterschiedlichen Tätigkeiten von Google die gesetzlichen Möglichkeiten nicht nur aus, sondern man würde sich bewusst in Grauzonen bewegen und Bestimmungen ignorieren - etwa was das Digitalisieren von Büchern betrifft. Einzelne Staaten stünden diesen Entwicklungen oft hilflos gegenüber. Europa müsse sich hier etwas überlegen.
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