Mit Hilfe des auch bei Mautbrücken eingesetzten Laser-Verfahrens sollen zu einem späteren Zeitpunkt dreidimensionale Stadtansichten im Internet bereitgestellt werden. Eine Genehmigung für das großflächige Scannen von Gebäuden sei dem Google-Sprecher zufolge "nicht nötig". Er betonte außerdem, dass man die Öffentlichkeit bereits vor einiger Zeit über die Laser-Scans informiert habe. Entsprechende Hinweise seien in verschiedenen Blog-Einträgen zu finden.
Hamburger Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungsverfahren ein
Unterdessen hat die Hamburger Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Erfassung privater WLAN-Daten ein Ermittlungsverfahren gegen Google eingeleitet. Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers sagte der Nachrichtenagentur DAPD, dass "wegen des Verdachts des Abfangens von Daten gegen unbekannte Mitarbeiter von Google Deutschland" ermittelt werde. Dem Verfahren liege eine Strafanzeige eines Aachener Anwalts zugrunde.
Der Internetkonzern hatte am Wochenende entgegen ersten Angaben eingeräumt, von WLAN-Stationen nicht nur den Verschlüsselungsstatus der Geräte, eine eindeutige Seriennummer (MAC-Adresse) sowie den vom Nutzer vergebenen Namen der Funkstation (SSID) gespeichert zu haben, sondern auch sogenannte Nutzdaten, beispielsweise Fragmente von E-Mails oder Inhalte von abgerufenen Websites.
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