Europarat-Rüge

Italien behandelt Bootsflüchtlinge “unwürdig”

Ausland
28.04.2010 11:32
Die italienische Abschiebepraxis afrikanischer Bootsflüchtlinge nach Libyen ist laut dem Europarat "unwürdig" und verstößt gegen sämtliche humanitäre Grundsätze. "Halb verhungerte Bootsflüchtlinge in dieses Land zu schicken, wo ihnen Folter und schwere Misshandlungen drohen, ist eine Missachtung aller internationalen Regeln", ist die Quintessenz eines Berichts des Anti-Folter-Komitees des EU-Rats.

Italien sollte seine Politik, Bootsflüchtlinge durch die Küstenwache auf dem Meer abzufangen und abzuschieben, grundlegend überdenken, heißt es in dem Bericht, der am Mittwoch veröffentlicht wurde. "Die italienische Regierung argumentiert, die Bootsflüchtlinge würden kein Asyl beantragen. Wie sollen Menschen einen Asylantrag stellen, die völlig entkräftet von einem Schlauchboot getragen werden müssen, weil sie ohne Wasser und Nahrungsmittel die Fahrt über das Mittelmeer nur knapp überlebt haben?", fragt Jean-Pierre Restellini, Delegationsleiter des Komitees.

"Entsetzliche Zustände" in Libyen
In den libyschen Abschiebezentren herrschten "entsetzliche Zustände". Zwar konnten die Europarats-Experten die Einrichtungen nicht persönlich inspizieren, weil Libyen nicht zum Europarat gehört. Doch es wurde ein Bericht von Human Rights Watch "Pushed Back, pushed around" vom September 2009 zitiert.

Darin heißt es, die Flüchtlinge würden in Libyen in Lastwagen eingeschlossen und durch die Wüste zu Abschiebezentren transportiert. "Die Fahrt bei sengender Hitze, ohne Wasser und Nahrung überleben viele der Flüchtlinge nicht", stellte Human Rights Watch fest - ganz zu schweigen von schweren Misshandlungen und Vergewaltigungen durch die libysche Polizei.

"Schockierendes Verhalten" Italiens
Der Europarat hat zwar Verständnis dafür, dass Länder wie Italien die illegale Einwanderung kontrollieren müssen. "Ich finde es jedoch sehr traurig, dass Italien, das jahrzehntelang wegen der miserablen wirtschaftlichen Lage ein klassisches Auswanderungsland war, sich jetzt so schockierend verhält", sagt Restellini.

Vor dem Gerichtshof für Menschenrechte ist erstmals eine diesbezügliche Grundrechtsklage gegen das Land anhängig. Eingereicht wurde sie im Mai 2009 von 24 Somaliern und Eritreern wegen der Abschiebung nach Libyen. Sie beschwerten sich, dass ihnen in dort Folter und menschenunwürdige Behandlung droht. Der Gerichtshof kann Libyen nicht verurteilen, er kann den Klägern aber Schmerzensgeld zusprechen und Italien dazu verurteilen, seine internationalen Verpflichtungen, was humanitäre Grundsätze angeht, zu respektieren.

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