Steigen die Schadstoffwerte, wird auf der Nordumfahrung das Tempolimit von 130 auf 100 km/h heruntergesetzt. Tappt ein Lenker dann in die Radarfalle, bekommt er, wie berichtet, einen Strafzettel vom Magistrat, weil er gegen das "Luftreinhaltegesetz" verstoßen hat, und von der Polizei, sollte er schneller als 130 km/h gefahren sein.
"Tempo wird scheinbar wahllos gedrosselt"
"Auf Basis des Gesetzes wird für Autolenker scheinbar wahllos das erlaubte Tempo gedrosselt. Für viele Leute ist das schwer nachvollziehbar, ebenso wie das hohe Ausmaß der Strafen", so Thomas Jank, Geschäftsführer des Autofahrerklubs ARBÖ in Kärnten. Er bezeichnet die Vorgehensweisen rund um das "IG-Luft" als rechtlich fragwürdig.
Strafgelder fließen nicht in Öko-Maßnahmen
Fragwürdig ist auch der Verwendungszweck der Strafgelder, die der Klagenfurter Magistrat durch die neue "Ökoregel" erlöst. Denn obwohl die EU anregt, die Gelder in Luftreinhaltemaßnahmen zu investieren, gibt es beim Magistrat keine Zweckbindung für die Mittel. Die Strafgelder fließen wohl so wie jene, die von anderen Schnellfahrern kassiert werden, in diverse Straßenprojekte.
Der Magistrat weist indes darauf hin, dass Temposünder nicht erst abgestraft werden, seitdem die finanzielle Situation der Stadt prekär ist. Vielmehr werde schon seit Einführung des "Luftgesetzes" abkassiert.
von Thomas Leitner, "Kärntner Krone"
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