Wegen Grauzonen in WKÖ

UNOS bringen Infofreiheitsgesetz vor VfGH

Innenpolitik
07.05.2026 11:03

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sollte mehr Transparenz bringen und das Amtsgeheimnis abschaffen. In etlichen Fällen bestehen allerdings rechtliche Unsicherheiten, ob Informationen weitergegeben werden können. Das berichten UNOS-Mandatare in der Wirtschaftskammer und bringen das Gesetz nun vor den Verfassungsgerichtshof.

„Das IFG sollte Licht ins System bringen, doch in der Wirtschaftskammer bleibt es in einigen Bereichen weiterhin dunkel“, sagt UNOS-Bundessprecher Michael Bernhard. „Noch problematischer ist, dass unsere Mandatarinnen und Mandatare heute im Zweifel selbst entscheiden müssen, ob sie Informationen weitergeben dürfen – und damit im Extremfall ein strafrechtliches Risiko eingehen.“

Grauzonen statt Transparenz
Hintergrund ist die rechtliche Konstruktion innerhalb der Wirtschaftskammer: Mandatare gelten strafrechtlich als „Beamte“ und unterliegen umfassenden Geheimhaltungspflichten. Gleichzeitig ist in der Praxis oft unklar, welche Informationen konkret davon erfasst sind. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass Informationen „soweit und solange“ geheim zu halten sind, wie dies erforderlich ist, was eine Einzelfallabwägung notwendig macht.

Michael Bernhard will Rechtssicherheit.
Michael Bernhard will Rechtssicherheit.(Bild: APA/TOBIAS STEINMAURER)

Ein von UNOS beauftragte Gutachten zeigt, dass ein Großteil der Informationen in der Praxis unproblematisch weitergegeben werden kann. In einzelnen Konstellationen besteht jedoch eine rechtliche Unsicherheit, die im Extremfall auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Im Extremfall drohen Freiheitsstrafen
„Dort, wo es rechtlich unklar wird, welche Informationen geteilt werden dürfen, entsteht ein persönliches Risiko. Und genau diese Grauzonen dürfen in einem demokratischen System nicht auf Einzelpersonen abgewälzt werden“, so Bernhard.

Verfassungsgerichtshof soll Klarheit schaffen
Auf Basis des Gutachtens werden UNOS daher im Juni 2026 einen Individualantrag beim. Verfassungsgerichtshof (VfGH) einbringen. Ziel ist es, Rechtssicherheit für Mandatare sowie echte Transparenz zu schaffen – auch in der Wirtschaftskammer. 

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