200 Mädchen als Opfer

Regierung stoppt jetzt „Sommerferien-Ehen“

Innenpolitik
07.05.2026 11:30

Geschätzte 200 Mädchen in Österreich sind Opfer von Zwangsehen. Diese werden nicht hierzulande, sondern meistens in den Sommerferien in den Heimatländern geschlossen. In Österreich sind Kinderehen verboten, jetzt wird das Gesetz verschärft, sodass man auch gegen Zwangsverheiratungen im Ausland vorgehen kann. Die „Krone“ kennt die Details.

Im Vorjahr hat der Nationalrat ein Eheverbot für Minderjährige und Verwandte bis zum vierten Grad beschlossen. Nun wird nachgeschärft, um Zwangsehen, die im Ausland geschlossen wurden, in Österreich annullieren zu können. Um den Schutz Minderjähriger weiterhin umfassend zu gewährleisten, wird sichergestellt, dass ausländische Rechtsnormen in vollem Einklang mit den österreichischen Rechtsstandards stehen. Justizministerin Anna Sporrer legte heute ihren Koalitionspartnern einen entsprechenden Gesetzes-Entwurf vor.

Kinderehen werden annulliert
Um Zwangs- und Kinderehen konsequent vorzubeugen, sollen auch im Ausland geschlossene Ehen mit unter 18-Jährigen jedenfalls nichtig sein. Konkret sieht der Entwurf die Volljährigkeit beider Partner als eine notwendige Voraussetzung für die Gültigkeit der Ehe vor. Dies soll für jene Fälle eine zwingende Voraussetzung sein, in denen mindestens ein Ehepartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat.

Ministerin Sporrer legt den Gesetzesentwurf vor.
Ministerin Sporrer legt den Gesetzesentwurf vor.(Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
In Österreich sind rund 200 Mädchen von Zwangsehen betroffen. Das Bild stammt von einer ...
In Österreich sind rund 200 Mädchen von Zwangsehen betroffen. Das Bild stammt von einer Protestaktion 2023.(Bild: AFP//GABRIEL BOUYS)

In der Praxis bedeutet das: Die Staatsanwaltschaft kann eine Eheschließung mit einer minderjährigen Person und einem volljährigen Partner jedenfalls wegen Nichtigkeit anfechten, wenn einer der Partner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat.

Gesetzeslücke wird geschlossen
Dieser Vorschlag ist eine direkte Antwort auf die Praxis der sogenannten „Sommerferien-Ehen“. Beratungsstellen berichten von Fällen, in denen junge Mädchen während eines Aufenthalts in ihrem Herkunftsland zwangsverheiratet werden. Während die geltende „ordre public“-Klausel (Bestimmungen fremden Rechts sind nicht anzuwenden, wenn sie gegen österreichische Grundwerte verstoßen) bisher nur Einzelfallprüfungen zuließ, schafft das neue Gesetz nun generelle Rechtsklarheit. Damit entsprechen auch im Ausland vollzogene Ehen den strengen österreichischen Bestimmungen. Der letzte rechtliche Spielraum für Kinderehen wird damit endgültig geschlossen.

„Kinderehen und Zwangsehen haben in unserer Gesellschaft keinen Platz. Mit dieser Novelle schaffen wir unmissverständliche Rechtsklarheit und stellen sicher, dass der Schutz von Minderjährigen vor Zwangsverheiratung an erster Stelle steht – egal, wo auf der Welt die Unterschrift geleistet wurde“, hält Ministerin Sporrer fest.

Rechtliche Auswirkungen
Bei der Ausarbeitung des Entwurfs wurde besonders darauf geachtet, dass Kinder und Ehepartner auch bei einer für nichtig erklärten Ehe rechtlich abgesichert bleiben, indem Unterhaltsansprüche und Obsorgerechte wie nach einer Ehescheidung erhalten bleiben.

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