Kindergeld

Was sich 2004 beim Kindergeld ändert

Leben
15.12.2003 16:32
Mehr Geld für Mehrlingsgeburten und eine Erhöhung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld bzw. eine Erhöhung der Zuverdienstgrenze bei Anspruch auf diesen Zuschuss: Das sind die Neuerungen, die ab 1.1.2004 auf Familien zukommen.
Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld hat jenerElternteil, der für das Kind Anspruch auf Familienbeihilfehat, mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt und nicht mehrals 14.600 Euro im Jahr verdient. Eine gleichwertige ausländischeLeistung kann dabei die Familienbeihilfe ersetzen. Besteht keinAnspruch auf Familienbeihilfe, jedoch auf Karenzgeld oder aufTeilzeitbeihilfe, so sind die Voraussetzungen ebenfalls erfüllt.
  
Mehrlingsgeburten 
Ab 1.1.2004 erhalten Eltern von Zwillingen zu den436 Euro Kinderbetreuungsgeld zusätzlich 218 Euro mehr proMonat ; bei Drillingen erhöht sich der Betrag um das Doppelte,bei Vierlingen um das 2,5-fache. Die Regelung gilt auch fürfrühere Geburten, sofern ab dem 1.1.2004 noch Kinderbetreuungsgeldbezogen wird. Österreichweit werden pro Jahr etwa 1000 Zwillingeund 30 Drillinge geboren. 
  
Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld 
Eine weitere Änderung betrifft die Erhöhungder Zuverdienstgrenze, wenn ein Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeldbezogen wird: Alleinerzieher/innen und einkommensschwache Familienerhalten einen Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld in der Höhevon 181 Euro pro Monat (6,06 Euro/Tag). 
  
Um das erhöhte Kinderbetreuungsgeld zu beziehen,durften bisher nicht mehr als 3.997 Euro im Jahr dazuverdientwerden. Dieser Betrag wird ab 2004 um 1203 Euro auf 5.200 Euroerhöht. 
Diese Leistungen betreffen Geburten ab dem 1.1.2002 . 
  
Änderungen unverzüglich mitteilen!
Die Bezieher von Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeldmüssen dem zuständigen Krankenversicherungsträgeralle für den Anspruch bedeutsamen Änderungen unverzüglichmitteilen. Die Rückzahlung des Zuschusses wird vom Finanzamteingehoben. 
  
Die Verpflichtung zur Rückzahlung beginntmit dem Kalenderjahr, in dem der zur Rückzahlung verpflichteteElternteil mehr als 10.175 Euro Einkommen erzielt oder in demdas Gesamteinkommen von Ehepartnern oder Lebensgefährten25.440 Euro übersteigt. 
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