Der Winter lässt weiter auf sich warten und du weißt nicht, was aus deinem Skiurlaub werden soll? Krone.at informiert dich, wann, wie und ob du deine Winterferien wegen Schneemangels stornieren kannst.
Grundsätzlich ist es leider so, dass derQuartiergeber bei einer Stornierung Anspruch auf Bezahlung desvereinbarten Preises hat. Und zwar unabhängig davon, ob telefonischoder schriftlich gebucht wurde. Er ist nämlich nicht fürden Schneeausfall verantwortlich und hat ausreichende Schneelagemeist auch nicht zugesagt!
Das Kleingedruckte In manchen Fällen wird es bei der Buchung zurVereinbarung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gekommensein, die zumeist Stornobedingungen enthalten. In den Stornobedingungenist die Höhe der Stornogebühr zeitlich gestaffelt. Werfrüher absagt, zahlt weniger. Die Höhe der Stornogebühr ist nicht unverrückbar.Denn der Unternehmer muss sich alles anrechnen lassen, was ersich durch die Stornierung erspart oder was er durch eine Ersatzbuchungeinnimmt.
Ausnahme Nur wenn es vom Vertragspartner eine Schneegarantiegegeben hat, kann man den Vertrag kostenlos stornieren, weil dergarantierte Zustand nicht vorliegt.
Lift-Storno Auch bei Liftbetreibern führt der Schneemangelzu Problemen: Kommt es nach der Buchung zu einem Leistungsausfallbeim Liftbetrieb, dann ist nur für das zu bezahlen, was anLeistung geboten wird. Fährt nur die Hälfte der Lifte,muss man auch nur die Hälfte bezahlen. Fährt kein Lift,gibt es Geld retour. Geringfügige Ausfälle muss manjedoch hinnehmen.
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