Das Land Kärnten verfügt bereits über eine Mindestsicherungs-Regelung. Tritt das Buchinger-Modell in Kraft, würden Mehrkosten von rund 1,6 Millionen Euro anfallen. Diese würden sich aus den höheren Richtsätzen für Alleinstehende und Paare ergeben, meinte Buchinger. "Dem stehen aber Einsparungen bei der Krankenversicherung von 1,4 Millionen Euro gegenüber", sagte der Minister.
Unterschiedliche Ansätze von Buchinger und Haider
In seinem Modell seien alle Mindestsicherungsbezieher krankenversichert, was beim Kärntner Modell nur in Ausnahmefällen zutreffe. Arzt- und Krankenhauskosten von Beziehern der Mindestsicherung werden in Kärnten direkt vom Land gezahlt, was nach einer Übernahme des österreichweiten Modells wegfallen würde.
Haider rechnet da etwas anders: "Wir zahlen die Sozialversicherung voll, der Bund will nur eine Pauschale bezahlen, dadurch würden die Krankenhauskosten über die höheren Spitaldefizite erst wieder bei uns landen."
Übergangsfrist von zwei bis fünf Jahren
Nun sei vereinbart worden, in den kommenden zwei Wochen zu prüfen, "ob bei den Richtsätzen eine Übergangsfrist von zwei bis fünf Jahren möglich ist", sagte Buchinger. Er müsse in diesem Fall selbstverständlich die übrigen Bundesländer um deren Zustimmung fragen. Buchinger betonte, dass er letztendlich eine österreichweit einheitliche Lösung für sein "Herzensanliegen" anstrebe.
Haider will Kärntner Modell erhalten
Haider wiederum betonte, er wolle die Einführung der Mindestsicherung in den anderen Bundesländern nicht blockieren, zugleich aber das "Kärntner Modell" erhalten. Nicht einverstanden sei er mit der Bundes-Regelung insofern, als die Grundförderung zu hoch sei.
In Kärnten sei die Grundsicherung niedriger, dafür steige sie bei Kindern wesentlich stärker an als beim Bund. Das Kärntner Modell sei familienfreundlich ausgerichtet und auch der Abstand zwischen Grundsicherung und Arbeitseinkommen sei höher, weil man damit bewusst Anreize für Beschäftigung setzen wolle.
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