20.000-€-Strafe

Sex-Prozess: Gina-Lisa Lohfink schuldig gesprochen

Adabei
22.08.2016 17:15

In einem Prozess um eine angebliche Vergewaltigung hat Gina-Lisa Lohfink eine Niederlage erlitten. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte das deutsche Model am Montag wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro. Lohfinks Anwalt kündigte Berufung an, falls seine Mandatin die Kraft dazu habe.

Die 29-Jährige hatte behauptet, im Juni 2012 von zwei Männern vergewaltigt worden zu sein. Dafür sah das Gericht aber keine Anhaltspunkte. Die Männer waren von den Vorwürfen bereits freigesprochen worden.

Die Verteidigung hatte einen Freispruch für ihre Mandantin gefordert. Lohfink sagte in ihrer letzten Stellungnahme unter Tränen, was die beiden Männer ihr angetan hätten, sei pervers und gemein gewesen. Sie habe den Sex nicht gewollt und auch nicht gefilmt werden wollen.

"Frau Lohfink ist nicht Opfer einer Sexualstraftat geworden"
Die Anklage hatte eine Geldstrafe in Höhe von 24.000 Euro beantragt. Staatsanwältin Corinna Gögge sagte: "Frau Lohfink ist nicht Opfer einer Sexualstraftat geworden. Sie hat gelogen und Ermittler bewusst in die Irre geführt."

Das Gericht entschied auf 80 Tagessätze je 250 Euro als Strafe. Der Vorwurf gegen Lohfink habe sich bestätigt. Sie habe bewusst wahrheitswidrige Angaben gemacht. Der Sex sei einvernehmlich gewesen. Lohfink habe allerdings den Männern signalisiert und gesagt, dass sie das Filmen nicht wolle.

Der Urteilsspruch wurde mit Buhrufen aus dem Publikum quittiert. Lohfink strümte weinend aus dem Gerichtssaal. "Das muss ich mir nicht antun!", rief sie.

"Wohl keine K.-o.-Tropfen erhalten"
Ein Gutachter hatte zuvor auch den Einsatz von K.-o.-Tropfen mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Das ergebe sich aus den Videofilmen, die in der Sexnacht gemacht wurden, sagte der Medikamenten- und Drogenexperte Torsten Binschek-Domaß. Lohfink sei damals wach, ansprechbar und orientiert gewesen. Es gebe keine Anhaltspunkte für K.-o.-Tropfen. Unter deren Wirkung könne man keine Pizza bestellen und mit der Managerin telefonieren, betonte Torsten Binschek-Domaß. Lohfink hatte ausgesagt, dass ihr K.-o.-Tropfen verabreicht worden sein könnten.

Die damaligen Ermittlungen gegen die beiden Männer wegen der Vergewaltigungs-Anzeige waren von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Lohfink, die früher Kandidatin bei der Sendung "Germany's next Topmodel" gewesen war, erhielt daraufhin einen Strafbefehl wegen Falschaussage. Dagegen legte sie Widerspruch ein.

Die als Zeugen geladenen Männer im Alter von 28 und 33 Jahren hatten in Befragungen von einvernehmlichem Sex mit Lohfink gesprochen. Der 28-Jährige hatte einen Strafbefehl wegen Verbreitung der Sex-Videos akzeptiert, der andere will noch dagegen vorgehen.

"Nein heißt Nein"-Debatte ausgelöst
Der Fall hatte in Deutschland die "Nein heißt Nein"-Debatte über ein strengeres Sexualstrafrecht befeuert. Der Deutsche Bundestag hat die verschärften Regeln im Juli beschlossen.

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(Bild: kmm)



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