Bereits vor einer Woche sorgte Hannes Kartnig mit seinem Opernbesuch für Aufregung. Am Montag erhielt er die prinzipielle Erlaubnis für den Wien-Besuch, inklusive Abendessen. Dass dieses - für einen Häftling unpassend - im Fünf-Stern-Hotel Park Hyatt stattfinden würde, ahnte wohl niemand. Es stellt sich die Frage: Durfte er das?
Dazu ist festzuhalten: Wird einem Häftling - etwas anders ist man auch mit Fußfessel nicht - eine solche gewährt, wird ein genauer Tagesplan erstellt. Dieser kann auf verschiedene Weise überwacht werden. Gibt es einen fixen Arbeitsplatz, wird ein Empfänger nur in der Wohnung montiert. Damit kann kontrolliert werden, ob der Betroffene in den Abend- und Nachtstunden tatsächlich zu Hause ist. Sollte er nicht am Arbeitsplatz erscheinen, müsste das der Arbeitgeber melden.
GPS-Sender für Fußfessel bei Auswärtsterminen
Bei Personen, die auch auswärts Termine wahrnehmen müssen, hat die Fußfessel zusätzlich einen GPS-Sender. Damit kann überprüft werden, ob der Betroffene seine mit dem Sozialarbeiter abgesprochenen Termine so wahrnimmt wie vorher vereinbart. Zu dieser Gruppe gehörte auch Hannes Kartnig. Es gibt sogar die Möglichkeit, beim GPS einen Alarm einzubauen, sollte der Betroffene Plätze betreten, die ihm verboten sind.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.