Kartnig-Eskapaden

Was man mit Fußfessel machen darf – und was nicht

Österreich
29.10.2014 15:42
Aus für die Fußfessel für Hannes Kartnig: Nach seiner Geburtstagsfeier in einem Wiener Luxushotel wurde er am Dienstag zu einer Besprechung in die Grazer Haftanstalt zitiert. Am Mittwochnachmittag stand dann fest: Die Fußfessel wird widerrufen, Kartnig muss wieder in Haft. Währenddessen ist eine Diskussion entbrannt, was man mit der Fußfessel eigentlich alles machen darf und was nicht.

Bereits vor einer Woche sorgte Hannes Kartnig mit seinem Opernbesuch für Aufregung. Am Montag erhielt er die prinzipielle Erlaubnis für den Wien-Besuch, inklusive Abendessen. Dass dieses - für einen Häftling unpassend - im Fünf-Stern-Hotel Park Hyatt stattfinden würde, ahnte wohl niemand. Es stellt sich die Frage: Durfte er das?

Dazu ist festzuhalten: Wird einem Häftling - etwas anders ist man auch mit Fußfessel nicht - eine solche gewährt, wird ein genauer Tagesplan erstellt. Dieser kann auf verschiedene Weise überwacht werden. Gibt es einen fixen Arbeitsplatz, wird ein Empfänger nur in der Wohnung montiert. Damit kann kontrolliert werden, ob der Betroffene in den Abend- und Nachtstunden tatsächlich zu Hause ist. Sollte er nicht am Arbeitsplatz erscheinen, müsste das der Arbeitgeber melden.

GPS-Sender für Fußfessel bei Auswärtsterminen
Bei Personen, die auch auswärts Termine wahrnehmen müssen, hat die Fußfessel zusätzlich einen GPS-Sender. Damit kann überprüft werden, ob der Betroffene seine mit dem Sozialarbeiter abgesprochenen Termine so wahrnimmt wie vorher vereinbart. Zu dieser Gruppe gehörte auch Hannes Kartnig. Es gibt sogar die Möglichkeit, beim GPS einen Alarm einzubauen, sollte der Betroffene Plätze betreten, die ihm verboten sind.

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