Schuldlos im Knast

Mann für Mord bestraft, den er nicht begangen hat

Ausland
14.04.2008 19:07
Seit 26 Jahren sitzt Alton Logan im US-Staat Illinois hinter Gittern. Für einen Mord, den er nicht begangen hat. Zwei Anwälte wussten, dass er schuldlos war. Warum sie ihn nicht aus dem Gefängnis holten? Sie waren nicht seine Verteidiger, sondern die des wahren Mörders. Und mussten deshalb bis zu dessen Tod schweigen.

Als 1982 der Nachtwächter einer McDonalds-Filiale in Chicago erschossen wurde, verhaftete die Polizei Alton Logan. Trotz des damals dünnen Beweismaterials wurde er verurteilt. Um ein Haar zum Tode. Logan erinnert sich: "Zwei von zwölf Geschworenen waren gegen meine Hinrichtung. Das rettete mir das Leben."

Beim Urteilsspruch saß Jamie Kunz im Gericht. Er hoffte auf die Todesstrafe. Nicht weil er den Angeklagten hasste, sondern weil er ihn dadurch hätte freibekommen können. Was wie Ironie klingt, beruht auf einem Prinzip der US-Rechtssprechung. Kunz war einer der beiden Anwälte von Andrew Wilson. Der skrupellose Schwerverbrecher hatte einen Monat nach der Bluttat bei McDonalds zwei Polizisten erschossen.

Wahrer Mörder gestand Tat seinen Anwälten
Danach vertraute er Kunz und seinem zweiten Pflichtverteidiger Dale Coventry an, dass er auch den Nachtwächter von McDonalds auf dem Gewissen hatte. Weil jeglicher mündlicher und schriftlicher Kontakt zwischen Mandant und Anwalt streng vertraulich ist, konnten Kunz und Coventry dem schuldlosen Alton Logan nicht helfen.

Nur eine Ausnahme gibt es: Die Vertraulichkeit kann gebrochen werden, wenn ein Leben auf dem Spiel steht - wie beim Urteilsspruch für Logan. Kunz: "Hätten die Geschworenen die Todesstrafe verhängt, wäre ich im Gericht aufgestanden." So musste er schweigen.

Kunz rang Andrew Wilson das Zugeständnis ab, dass er das Geständnis nach dessen Tod veröffentlichen könne. Jetzt starb Wilson. Am 18. April wird entschieden, ob Logan erneut vor Gericht gestellt wird oder der Staatsanwalt ihn ohne zweiten Prozess freilässt. Der 54-Jährige sieht dem Verfahren mit bitterer Resignation entgegen: "Die Justiz ist schnell bei der Hand, jemand zu verurteilen, aber wenn sie einen Fehler berichtigen soll, lässt sie sich Zeit."

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