Am 30. September 2025 verlor ein Radfahrer bei einem Verkehrsunfall in Schwarzach in Salzburg sein Leben. Der Autofahrer, der den Radler damals tödlich erfasste, war ein in Tirol tätiger Pfarrer. Bereits beim Prozess vor dem Bezirksgericht schob er jede Schuld von sich. Das war auch bei der Berufung am Freitag der Fall. Reue, Entschuldigung? Fehlanzeige.
Mit dem obligatorischen weißen Kollar nahm der Pfarrer vor drei Richtern des Landesgerichtes Salzburg Platz: Der 47-Jährige hatte nach einer Verurteilung am Pongauer Bezirksgericht am 7. Mai wegen fahrlässiger Tötung volle Berufung eingelegt.
Der Pfarrer war Ende September 2025 am Steuer eines Pkw gesessen, als es bei einem Kreisverkehr in Schwarzach zu dem tödlichen Verkehrsunfall kam. Das Bezirksgericht verurteilte ihn daraufhin zu 5040 Euro Geldstrafe. Ein Unfall-Gutachter erkannte damals einen Aufmerksamkeitsfehler als Unfallursache.
Zusprüche „näher zu hinterfragen“
Über seinen Verteidiger forderte der in Tirol tätige Priester – wie auch schon in der Vorinstanz – weiterhin einen Freispruch. Einerseits griff der Anwalt des Geistlichen die Erkenntnisse des Gutachters an, andererseits äußerte er Zweifel zu den Zusprüchen für die drei Angehörigen, die laut ihm „näher hinterfragt werden“ müssen. Reue oder gar eine Entschuldigung war vom Pfarrer auch in seinen Schlussworten nichts zu hören.
Fühlbare Trauer bei Angehörigen
Noch bevor der Senat die Entscheidung verkündete, durfte der sieben Jahre jüngere Bruder des verstorbenen Radfahrers sprechen: „Er war ein Vaterersatz für mich.“ Seine Tränen stoppten weitere Worte.
„Sie sind für den Unfall verantwortlich“, machte der Vorsitzende dem Pfarrer klar und bestätigte die Geldstrafe des Bezirksgerichtes. Aber: Das Teil-Schmerzengeld für die Angehörigen wurde reduziert. „Die Frage der Zusprüche wird das Zivilgericht klären müssen“, so der Vorsitzende. Opferanwalt Stefan Rieder erwägt nun zivilrechtliche Schritte gegen den Unfalllenker.
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