Im Drogenrausch

Döner-Dieb soll Bruder mit Messer attackiert haben

Salzburg
20.10.2026 19:00

Nur wenig Erinnerungen hatte ein 23-jähriger Russe, der am Dienstag wegen Einbruchdiebstahls und Körperverletzung vor Gericht saß. Drogen und Alkohol würden sein Gedächtnis trüben, beteuerte er. Dass er einen Kebab-Laden erleichtert hatte, gab er zu. An den Messerstich habe er keine Erinnerungen mehr ...

„Ich war richtig Banane! Voll auf Marihuana, Kokain und Alkohol!“, stotterte ein 23-jähriger Russe vor Gericht. Der sechsfach wegen Vermögensdelikten und Körperverletzung vorbestrafte Angeklagte musste sich am Dienstag wegen Einbruchdiebstahl und absichtlich schwerer Körperverletzung vor einem Schöffengericht verantworten.

Doch was war am 15. August heuer passiert? „Völlig paniert und zugedröhnt mit Alkohol und Suchtmitteln“, sei er laut Verteidiger in der Salzburger Altstadt gewesen. In diesem Zustand brach der auf Bewährung Freigelassene in einen Kebabladen ein, richtete sich einen Döner her und verspeiste diesen. Bargeld ließ er auch mitgehen. Dazu zeigt sich der in Istanbul geborene Russe auch geständig.

Kleiner Bruder wehrte den Stich wohl mit der Hand ab
Doch die Geschichte ging weiter: Im Drogenrausch begab sich der Angeklagte nach Hause, wo er mit seinem jüngeren Bruder, seiner schwer kranken Mutter und der Oma lebt. Erinnerungen, wie er heimkam, habe er keine mehr – auch nicht zu allem, was danach geschah. Laut Anklage sei es in der Wohnung zu einem lautstarken Streit mit seiner Oma gekommen. Sein Bruder kam hinzu, forderte ihn auf „die Fresse zu halten“.

In weiterer Folge soll der 23-Jährige ein Messer gezückt haben und letztlich versucht haben, den Bruder in den Bauch zu stechen. Dieser wehrte den Stich ab, wurde am Handrücken verletzt. Er flüchtete über den Balkon zu Nachbarn. Die alarmierte Polizei verhaftete ihn schließlich.

Die Tatbeteiligten, also der Bruder und die Oma verweigerten vor Gericht die Aussage. Weil dem Angeklagten bei schwerer Körperverletzung mit einer Waffe bis zu 15 Jahre Haft drohen, lässt die Richterin jetzt ein kriminaldiagnostisches Gutachten einholen.

Ein durchgängiges Beweisvideo aus dem Kebab-Lokal wurde zudem angefordert. Die bisher gezeigten Videofragmente bewiesen nicht, ob der Angeklagte – wie beteuert – stark beeinträchtigt war. Zudem sollen Alko- und Urintests aus der Tatnacht Aufschluss bringen. Die Richterin vertagte.

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