Mehr Transparenz

Die neuen Rechte der Fluggäste

Wirtschaft
11.07.2007 17:52
Schluss mit Lockangeboten und Buchungs-Schikanen der Billigflieger: Das EU-Parlament hat sich klar für mehr Preistransparenz ausgesprochen. Die Arbeiterkammer klärt indes über die vielen "unbekannten" Rechte der Reisenden bei Verspätungen und Überbuchungen auf.

"Um neun Euro nach Paris", "Fliegen zum Taxipreis" - so lauten die verlockenden Angebote von vielen Billig-Airlines. Auf anfallende Kreditkartengebühren und Sicherheitsabgaben wird nur allzugerne "vergessen". Damit ist nun in ganz Europa Schluss.

"Ab dem Jahreswechsel muss der Ticketpreis alle anfallenden Kosten beinhalten", freut sich der Europa-Abgeordnete Reinhard Rack. Eine Regelung, die in Österreich längst galt, nicht jedoch für die bei "Low-Costern" beliebten grenznahen Abflugsorte wie z. B. Pressburg. Ebenfalls neu ab Jänner: Automatisches Mitverkaufen von Zusatzversicherungen ist nicht mehr gestattet. 

Nun will die EU-Kommission auch die Entschädigungszahlungen bei Verspätungen unter die Lupe nehmen. "Die Fluggäste haben viele Rechte, von denen sie oft nichts wissen, weil die Airlines nicht aufklären", so Eva Schreiber von der Arbeiterkammer:

  • Ab zwei Stunden Wartezeit haben Passagiere Anspruch auf Verpflegung sowie zwei Telefonate.
  • Bei Wartezeiten von fünf Stunden und mehr müssen die Anbieter den Gesamtpreis erstatten.
  • Bei Flugausfällen gibt es zumindest 250 Euro retour.

"Leider reden sich die Linien oft auf außergewöhnliche Umstände aus. Das muss sich ändern!", sind sich Politiker und Konsumentenschützer einig.

Von Gregor Brandl

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