Im Frühjahr prügelten sich zwei Männer in einer Dornbirner Bar, die Sache endete mit einer zerschnittenen Nase: Am Freitag ging in Feldkirch (Vorarlberg) der Prozess über die Bühne – einer der beiden Kontrahenten kam mit einem Freispruch davon.
Acht Stiche in der Nase, aber keine Entschuldigung! Selbst vor Gericht kann sich ein 25-Jähriger offenbar nicht dazu durchringen, bei seinem schwer verletzten Kontrahenten um Verzeihung zu bitten. Der Stolz steht ihm im Weg. Eine Haltung, mit der sich der junge Mann bei der Richterin kaum Sympathiepunkte verdient. Dabei hatte die verhängnisvolle Begegnung in einer Dornbirner Bar im Mai völlig harmlos begonnen.
Ein 32-Jähriger trinkt gemütlich sein Bier, als der stark alkoholisierte Jüngere auftaucht. Er glaubt, den Gast zu kennen, und streckt ihm die Hand entgegen. Doch der Ältere verweigert den Handschlag. Er kenne den Mann nicht, erklärt er später. Was folgt, ist eine Eskalation aus gekränktem Stolz und reichlich Alkohol. Der 25-Jährige, mit mindestens 1,4 Promille unterwegs, schüttet seinem Gegenüber kurzerhand ein Getränk über den Kopf. Der revanchiert sich mit einer Ohrfeige. Und dann fliegen nicht nur die Fäuste, sondern auch Gläser und eine Glasflasche.
Kratzer und Schnitte als Andenken
Für den 32-Jährigen endet die nächtliche Begegnung blutig. Seine Nase ist aufgeschnitten, am Hals bleiben Kratzer zurück. „Mein Mandant musste mit acht Stichen genäht werden“, schildert Verteidiger Clemens Haller die Folgen. Vor Gericht räumen die beiden arbeitslosen Männer den von Staatsanwältin Sophia Gassner geschilderten Ablauf weitgehend ein. Auch eine Videoaufnahme spricht eine deutliche Sprache. Juristisch hat der Flaschenwurf des 25-Jährigen besondere Brisanz: Eine geworfene Glasflasche kann als Waffe gelten. Beim Älteren hingegen reicht die Beweislage nicht für eine Verurteilung.
Deutliche Worte der Richterin
Dass seine Ohrfeige den Jüngeren verletzte, ist nicht nachweisbar. Er wird rechtskräftig freigesprochen. Der 25-Jährige fasst wegen versuchter schwerer Körperverletzung acht Monate bedingte Haft, 1200 Euro Geldstrafe und 300 Euro Teilschmerzensgeld aus. Mildernd wirken Geständnis, Unbescholtenheit und die alkoholbedingt eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit. In ihrer Urteilsbegründung findet die Richterin deutliche Worte: „Sie waren heute nicht in der Lage, sich beim Zweitangeklagten zu entschuldigen. Das, obwohl sie diesen schwer verletzt hatten.“ Der Schuldspruch ist noch nicht rechtskräftig.
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