Die Harder Gemeindevertretung hat eine neue Hafenordnung sowie eine überarbeitete Vergaberichtlinie für Liegeplätze beschlossen. Künftig dürfen Boote innerhalb der Familie auch von Angehörigen genutzt werden. Eine Weitergabe des Liegeplatzes an nahe Verwandte ist nach drei Jahren Nutzung möglich, sofern die übernehmende Person seit mindestens fünf Jahren ihren Hauptwohnsitz in Hard hat. Im Erbfall entfällt diese Vorfrist.
Um Einheimischen den Vortritt zu lassen, sind im Harder Hafenbecken mindestens 80 Prozent der Plätze für die Bewohner der Bodenseegemeinde reserviert. Wer sich auf die Warteliste für Einheimische setzen möchte, muss seit mindestens fünf Jahren in der Gemeinde wohnen. Die verbleibenden Plätze können an Auswärtige vergeben werden, wobei der bisherige Preisaufschlag entfällt und künftig alle Liegeplatzinhaber dieselben Tarife zahlen.
Transparente Spielregeln
Eine digitale Warteliste soll Bewerbern in vier verschiedenen Boot- und Platzkategorien jederzeit Einblick in ihren aktuellen Platzierungsstand gewähren. Für die Aufnahme wird eine einmalige Gebühr von 50 Euro fällig, ergänzt durch eine jährliche Evidenzhaltegebühr von 30 Euro. Ein Wechsel der Kategorie erfordert eine Neuanmeldung – und die Ablehnung eines angebotenen Platzes führt zum Aufhebungsentscheid auf der Liste.
Bootskauf vereinfacht
Zudem gelten klare Bestimmungen für Abwesenheiten und Vertragsverstöße: Ein vorübergehender Verzicht auf den Platz ist bis zu drei Jahre lang möglich, während freie Zeiten verpflichtend über eine App oder beim Hafenmeister gemeldet werden müssen. Bei Verwahrlosung oder unerlaubter Weitergabe droht der Entzug des Platzes. Vereinfacht wurde hingegen der Bootskauf, der künftig nur noch einer Meldung statt einer Genehmigung bedarf. Aus Sicherheitsgründen bleibt das Schwimmen, Windsurfen und Stand-Up-Paddeln im Hafenbereich weiterhin strikt verboten.
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