Ein Schüler (14) musste sich am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg verantworten: Er soll im vergangenen August in der Dornbirner City eine 17-Jährige mit einem Messer bedroht haben. Vor dem Richter zeigte sich der Angeklagte von der mürrischen Seite.
Ein freundliches „Ja, Frau Rat“ ist von diesem Burschen nicht zu erwarten. Der 14-Jährige hat auch vor Gericht offenbar seinen eigenen Kopf, und den setzt er mit Nachdruck durch. Mal fährt er auf, mal antwortet er patzig, dann wieder ärgert er sich lautstark über die erhobenen Vorwürfe. Die Richterin muss den aufgebrachten Teenager mehrfach zurechtweisen. Doch der lässt sich nur schwer bremsen. Schon die anwesende Presse im Saal stört ihn. „Die sollen keine Fotos machen!“
Zu den Vorwürfen: Der Schüler soll vergangenen Sommer eine 17-Jährige mit einem Butterfly-Messer bedroht haben. Schauplatz war der Sutterlüty-Supermarkt im Dornbirner Zentrum. Nach gegenseitigen Beleidigungen habe der damals 14-Jährige ein Messer gezogen, sich dem Mädchen genähert und gedroht: „Wenn du noch einmal so etwas zu mir sagst, dann mach ich etwas mit dir.“ Der Angeklagte, der zum Prozess in Handschellen vorgeführt wird, bestreitet das und behauptet, das vermeintliche Opfer gar nicht zu kennen. Auf erneute Nachfrage durch die Staatsanwältin rastet der 14-Jährige aus: „Ich bin doch nicht behindert! Wenn ich ein Messer in der Hand gehabt hätte, wären ja meine Fingerabdrücke drauf!“ Außerdem besitze er kein einziges Messer mehr. „Die hat mir meine Mutter Anfang des Jahres alle abgenommen.“
Der Jugendliche, gegen den ein aufrechtes Waffenverbot besteht, ist bereits in der Vergangenheit strafrechtlich aufgefallen. Frühere Verfahren wurden allerdings eingestellt oder diversionell erledigt. Jetzt wolle er keinen Ärger mehr, gehe brav zur Schule und habe sich einen anderen Umgang gesucht, gibt er zu Protokoll. Schließlich entschuldigt er sich dann doch für sein aufbrausendes Verhalten bei Gericht und führt dies auf seine ADHS-Erkrankung zurück – und den Umstand, seine Medikamente nicht eingenommen zu haben.
Plötzlich ist alles wieder anders
Dann gerät der Prozess ins Stocken, denn plötzlich räumt der Angeklagte ein, das 17-jährige Opfer doch zu kennen. Eine Befragung der Zeugin scheiterte aber aufgrund einer fehlenden Meldeadresse. Die Ukrainerin wird nun zur Fahndung ausgeschrieben. Auch der zweite Zeuge glänzt mit Abwesenheit. Der Prozess wurde folglich auf unbestimmte Zeit vertagt. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
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