Ein achtjähriges Mädchen musste Ende Oktober reanimiert werden, nachdem es in einem Hotelpool in Dornbirn (Vorarlberg) eingeklemmt gewesen war und sich nicht mehr befreien konnte. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Das Unglück ereignete sich am 29. Oktober: Ein achtjähriges Mädchen spielte gemeinsam mit weiteren Kids im Pool des Dornbirner „Four Points by Sheraton Hotel“, auch Panoramahaus genannt. Plötzlich geriet das Kind unter eine der Unterwasserliegen und wurde dort von den Stangen eingeklemmt. Es konnte sich nicht mehr selbstständig befreien und verlor das Bewusstsein. Der Vater des Kindes schritt ein. Schließlich gelang es ihm gemeinsam mit anderen Erwachsenen, das Kind aus dem Wasser zu retten.
Fahrlässige Körperverletzung?
Eine Reanimation war zum Glück erfolgreich, anschließend wurde das Mädchen ins Krankenhaus gebracht. Mittlerweile konnte das Kind das Spital auch wieder verlassen, wie der ORF berichtet.
Nun wird auch die Staatsanwaltschaft aktiv, die Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung laufen, bald soll ein Sachverständigengutachten folgen. Ermittelt werde in alle Richtungen, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Feldkirch, Karin Dragosits.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
Hinweis in eigener Sache: Das krone.at-Forum präsentiert sich ab sofort in neuem Design! Wir freuen uns über konstruktives Feedback. Damit die Diskussionen in den Kommentarbereichen beim jeweiligen Thema bleiben, können Sie uns Rückmeldungen hier hinterlassen.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.