Ein 33-jähriger Jäger musste sich am Landesgericht Ried wegen Tierquälerei verantworten. In einer von ihm aufgestellten Falle verfing sich ein geschützter Rotmilan – der Vogel starb wenig später. Vor Gericht konnte der Angeklagte aber glaubhaft machen, dass er „nur“ Marder fangen wollte.
Der Rotmilan gilt in Österreich als streng geschützte Art – das Jagen, Töten oder Fangen stellt eine schwere Straftat dar. Am Landesgericht Ried/I. musste sich am Mittwoch ein 32-jähriger Jäger wegen Tierquälerei verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, einem Rotmilan Anfang März in St. Florian am Inn unnötige Qualen zugefügt zu haben. Der Waidmann soll auf einer Wiese eine mit einem Hasenkadaver beköderte Schlagnetzfalle aufgestellt haben, in der sich der geschützte Greifvogel verfing.
Vogel verendete
Dadurch sei das Tier traumatisiert und flugunfähig geworden. Obwohl ein Naturwacheorgan den Vogel aus der Falle befreien und versorgen konnte, verendete er in der folgenden Nacht. Bei Einvernahmen durch die Polizei gab der 32-Jährige auch zu, die Lebendfalle dort aufgestellt zu haben. Er beteuerte aber, dass er damit keine Vögel fangen wollte.
Jäger wurde freigesprochen
Bei dieser Aussage blieb er auch vor Gericht und konnte glaubhaft versichern, dass er mit der Schlagnetzfalle „nur“ Marder jagen wollte. Das Gericht folgte diesem Vorbringen und der Prozess endete mit einem rechtskräftigen Freispruch für den 32-Jährigen. Diese Fallenart ist grundsätzlich nicht verboten. Ein Gutachter kam allerdings zu dem Schluss, dass sie für die Marderjagd nicht geeignet sei, weil sich die kleinen Räuber rasch daraus frei beißen können.
Fallenart nicht verboten
Nach Ansicht des OÖ Landesjagdverbands sei dieser Fallentyp sowohl erlaubt als auch bedingt für Marder geeignet. „Der Jäger ist wegen einer Fallenverwendung vor Gericht gestanden, die vom Landesjagdverband als gesetzeskonform und geeignet dargestellt wird. Entsprechend nachvollziehbar ist der Freispruch“, so Johannes Hohenegger von BirdLife zum Urteil.
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