Illegale Falle

Jäger (33) muss nach Vogelfang nun vor Gericht

Oberösterreich
24.07.2026 08:00

Ein Rotmilan war Anfang März in einer illegal aufgestellten Falle in Sankt Florian am Inn (OÖ) gefunden worden. Die Staatsanwaltschaft Ried/Innkreis hat gegen einen Waidmann einen Strafantrag wegen Tierquälerei eingebracht. Ihm drohen bis zu zwei Jahre Haft.

Es war ein anonymer Hinweis, der Walter Christl, den Obmann des Vereins Naturschutz Oberösterreich, heuer Anfang März erreichte. Dessen Inhalt: Ein geschützter Greifvogel sei in St. Florian am Inn in einer illegal aufgestellten Falle gefangen worden. Christl reagierte prompt und fuhr zur angeführten Stelle, um sich selbst ein Bild von der Lage zu machen.

Und tatsächlich stieß er auf einen „Habichtkorb“ – eine Lebendfangfalle für Greifvögel. In dessen Schlagnetz war ein Rotmilan verheddert. Christl befreite den Vogel, denn als Naturwacheorgan hat er dafür auch die Befähigung. Er nahm den Rotmilan dann in seine Obhut, wollte ihn gesund pflegen. Doch der Greifvogel überlebte die folgende Nacht leider nicht.

EU-weit strikt verboten
Christl schaltete die Tierschutzorganisation „BirdLife“ ein, die Strafanzeige gegen unbekannt erstattete. Denn laut EU-Vogelschutzrichtlinie ist das Fangen von Greifvögeln strikt verboten. Die Ermittlungen der Polizei ergaben, dass ein Jäger für das Aufstellen der Falle verantwortlich gewesen war. Er bestritt das auch nicht, rechtfertigte sich aber damit, dass er nur einen Marder fangen wollte.

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Greifvögel sind das ganze Jahr geschützt. Dem Rotmilan wurde durch das Aufstellen der Lebendfalle unnötiges Leid zugefügt. 

Alois Ebner, Leiter der Staatsanwaltschaft Ried/I.

Diversion war nicht möglich
Die Staatsanwaltschaft Ried hat gegen den 33-Jährigen nun einen Strafantrag wegen des Verdachts der Tierquälerei (Paragraf 222 StGB) erhoben. „Für eine diversionelle Erledigung des Falles hätte der Mann ein reumütiges Geständnis ablegen müssen“, bestätigt Behördenleiter Alois Ebner.

Wie lange der Rotmilan gefangen war, sei nicht bekannt. Ihm seien aber unnötige Qualen zugefügt worden. Die Argumentation des Mannes, er habe keinen Vogel, sondern einen Marder fangen wollen, war jedenfalls kontraproduktiv. Ebner: „Für einen Marderfang wäre diese Falle generell verboten gewesen.“

Unklare Todesursache
Dem Beschuldigten drohen im Fall einer Verurteilung bis zu zwei Jahre Haft. Vom Urteil wird auch abhängen, ob dem Jäger die Jagdkarte entzogen wird. Bei einer von „BirdLife“ in Auftrag gegebenen Obduktion des Vogelkadavers konnte die Todesursache nicht mehr festgestellt werden.

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