Damit mehr ältere Menschen Chancen am Arbeitsmarkt haben, fordern ÖGB und AK Strafzahlungen für Firmen, die keine oder wenige Ältere beschäftigen. Doch das ist gar nicht notwendig, kritisieren die Wirtschaftsforscher von Agenda Austria. Tatsächlich steigt die Beschäftigungsquote bereits seit Jahren stark.
Gewerkschaft und Arbeiterkammer wollen, dass Firmen je nach ihrer Branche bestimmte Anteile von älteren Mitarbeitern an ihrer gesamten Belegschaft erreichen müssen. Erreichen sie diese Quote nicht, dann sollen sie pro fehlender Person eine Strafsteuer zahlen, die sich am Durchschnittseinkommen in der jeweiligen Branche bemisst. Das würde jedenfalls einige hundert Euro pro Fall ausmachen. Wenn der Betrieb die Quote übertrifft, dann winkt hingegen ein gewisser Bonus.
„In dieser Form Selbstmord“
„In der Form halte ich das für Selbstmord“, warnt Hanno Lorenz, Experte von Agenda Austria. „Der ÖGB glaubt, dass man Wohlstand gewinnt, wenn man Arbeit teurer macht.“ Und solch ein Bonus/Malus-System sei auch gar nicht notwendig, so Lorenz. Tatsächlich ist der Anteil Berufstätiger von 60 bis 64 Jahren nämlich bereits seit Jahren deutlich steigend. Aktuell war im Vorjahr fast jede dritte Frau in dieser Altersgruppe unselbstständig beschäftigt. 2005 waren es erst klar unter 10 Prozent. Speziell mit der jüngsten Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters für Frauen ist der Anteil sofort steil von etwa 20 Prozent auf genau 31,1 Prozent hochgeschnellt.
In der Form halte ich das für Selbstmord.

Hanno Lorenz, Experte von Agenda Austria
Bild: Markus Rössle
Schon fast jede dritte Frau über 60 arbeitet
Bei den Männern ist gar fast jeder Zweite (49,3 Prozent) noch im Beruf – ebenfalls Tendenz steigend, seit 2016 die Frühpension eingeschränkt wurde. „Der Trend ist also positiv. Und das trotz des schlechten Zeitpunktes, weil wir seit sieben Jahren kein Wirtschaftswachstum pro Kopf mehr haben.“
Das bestätigt Erfahrungen etwa in Skandinavien, wo es noch viel höhere Erwerbsquoten Älterer trotz steigendem Pensionsalter gibt. „Dann ändert man seine Lebensplanung. Außerdem bleibt den Unternehmen aufgrund des demografischen Arbeitskräftemangels gar nichts anderes übrig, als auf Ältere zu setzen“, erklärt Lorenz. Weitere Haken an der ÖGB-Forderung: „In manchen Bundesländern werden die Unternehmen in gewissen Branchen kaum Arbeitskräfte in der notwendigen Alterskohorte finden. Weiters kommen vielleicht qualifizierte Bewerber bis 59 Jahre nicht hinein, weil die Firma die Strafe vermeiden will.“
Anreize setzen statt Strafe verhängen
Auch bei uns zeigt sich zudem, dass altgediente Mitarbeiter geschätzt werden. Verlieren sie allerdings ihren Job, dann gelingt der Wiedereinstieg kaum noch. Als Abfederung wären daher verstärkte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für sie sinnvoll, plädiert Lorenz. „Statt einer Bestrafung wäre ein Anreiz besser. Man könnte Unternehmen für eine gewisse Zeit die Sozialversicherungsbeiträge für Ältere erlassen. Dadurch können sich die Mitarbeiter für den Betrieb beweisen.“
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
Hinweis in eigener Sache: Das krone.at-Forum präsentiert sich ab sofort in neuem Design! Wir freuen uns über konstruktives Feedback. Damit die Diskussionen in den Kommentarbereichen beim jeweiligen Thema bleiben, können Sie uns Rückmeldungen hier hinterlassen.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.